Corona-Regeln: Die wichtigsten Änderungen für Hamburg
Seit dem 1. Oktober gilt eine neue Corona-Schutzverordnung in Hamburg. Die bisherigen Regelungen werden weitestgehend fortgesetzt, eine kleine Änderung gibt es bei der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs.
Wer im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) unterwegs ist, muss auch künftig einen Schutz tragen, allerdings ist keine FFP2-Maske mehr vorgeschrieben, sondern es reicht jetzt für alle Personen ab sechs Jahren eine medizinische Maske. Der Hamburger Senat rät allerdings weiterhin "dringend" zum Tragen einer FFP2-Maske.
Fernverkehr und Arztpraxen: FFP2-Maske Pflicht
Wer im Fernverkehr unterwegs ist, muss sich an die bundesweit gültigen Infektionsschutzregeln halten. Das bedeutet: Ab 14 Jahren gilt dort jetzt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren und das Personal können hier eine medizinische Maske tragen. Eine FFP2-Maske ist auch bei Besuchen von Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen in Hamburg Pflicht. Wer ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim betreten will, braucht zudem einen negativen Corona-Test.
Positiver Corona-Test: Fünf Tage isolieren
Wer einen positiven Corona-Test hat, muss sich in Hamburg auch künftig für fünf Tage isolieren. Selbsttests müssen dabei noch durch einen offiziellen Test - Antigen- oder PCR-Test - bestätigt werden. Die Kosten für die Durchführung eines PCR-Tests an einer Teststelle werden nach einem positiven Selbsttest durch den Bund übernommen.
Die Eindämmungsverordnung ist am 1. Oktober in Kraft getreten und gilt zunächst bis zum 29. Oktober 2022. Soweit sich keine erheblichen Veränderungen im Infektionsgeschehen ergeben, sollen die jetzt geltenden Regeln bis April 2023 gelten.