Sterbender Patient bestohlen: Berufungsprozess gegen Pflegerin
Ein Patient lag im Hamburger Albertinen Krankenhaus im Sterben - und wurde dort bestohlen. Eine 32-jährige Pflegerin war deshalb vom Amtsgericht zu fast zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Am Mittwoch begann vor dem Hamburger Landgericht die Berufungsverhandlung in dem Fall.
Der Patient hatte einen Herzinfarkt. Als er auf der Intensivstation lag, soll die Pflegekraft ihm heimlich den Wohnungsschlüssel und das Portemonnaie mit den Bankkarten weggenommen und Geld von seinem Konto abgehoben haben - insgesamt fast 7.000 Euro. Um an die PIN-Nummer der Kreditkarte zu kommen, soll sie sogar heimlich mit dem geklauten Schlüssel in die Wohnung des Patienten gegangen sein.
Diebstähle eingeräumt
Zumindest die Diebstähle hat die 32-Jährige im ersten Prozess vor dem Amtsgericht gestanden. Dabei hatte sie geweint und von einer Notlage gesprochen. Sie sei alleinerziehend, ihr Gehalt habe nicht gereicht. Sie war voller Reue, so schien es, und geschockt, dass sie ins Gefängnis sollte. Die Frau ging in Berufung, um doch noch Bewährung zu bekommen.
Angeklagte soll weitere Straftaten begangen haben
Vor dem Landgericht stellte sich jetzt allerdings heraus, dass ihre Reue offenbar nicht sehr lange vorgehalten hat: Laut der Staatsanwältin hat sie nach der ersten Verurteilung mindestens eine weitere Straftat begangen. Und es laufen noch Ermittlungen wegen weiterer Vorwürfe.
