Sozialwahl noch bis Ende des Monats - worum geht's?
Es ist die drittgrößte Abstimmung in Deutschland nach der Bundestags- und der Europawahl - und trotzdem fragen sich viele, warum es die Sozialwahl gibt. Noch bis Ende des Monats kann man wählen. Aber worum geht's dabei eigentlich?
Es geht um Mitbestimmung - und die gibt's eben nicht nur in der Politik oder beim Betriebsrat in Unternehmen, sondern auch bei den Rentenkassen und den Krankenkassen. Wer also gesetzlich versichert ist, kann in der Regel die Sozialparlamente der Kassen mitwählen.
Listen schwer zu unterscheiden
Das Problem dabei ist: Der Laie kann die unterschiedlichen Listen, die zur Wahl antreten, nur schwer auseinanderhalten - anders als in der Politik. Eine Liste wirbt für eine "Sozialpolitik mit Augenmaß". Eine andere sagt, man wolle "den Menschen in den Mittelpunkt stellen, nicht den Profit".
Auf jeden Fall sind die Sozialparlamente ziemlich mächtig: Sie bestimmen zum Beispiel, wer Vorstandschef einer Krankenkasse wird. Nicht abgestimmt wird bei der AOK und anderen Krankenkassen - dort gibt es eine sogenannte Friedenswahl, bei der sich alle vorab auf eine gemeinsame Liste geeinigt haben.
Ab 16 Jahren wahlberechtigt - wenn man selbst Beiträge zahlt
Wählen darf man ab 16 Jahren, wenn man selbst bereits Beiträge in die Kasse zahlt. Das gilt zum Beispiel für Auszubildende, nicht aber für Studierende, die über ihre Eltern versichert sind.
