Sendedatum: 12.12.2018 23:20 Uhr

Ermittlungen gegen "CumEx"-Journalisten

Oliver Schröm, Chefredakteur des Recherchezentrums Correctiv, im Portait, er lächelt in die Kamera. © NDR Foto: Andreas Rehmann
Oliver Schröm ("Correctiv") hat umfassend über den "CumEx"-Skandal berichtet - ein System, mit dem sich Banken und einige Kunden Milliarden Euro an Steuergeld ergaunerten.

Ein Journalist deckt einen milliardenschweren Betrug am Steuerzahler auf - und hat jetzt selbst mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu tun. So ergeht es derzeit Oliver Schröm, dem Chefredakteur des Investigativbüros "Correctiv". Im Jahr 2014 machte er, damals noch als "Stern"-Redakteur, den ersten Aufschlag mit seinen Recherchen zu "CumEx"-Geschäften. Es geht um Banken, die durch widerrechtlich eingeforderte Steuererstattungen bei Aktiendeals sich und einigen ihrer Kunden Milliarden Euro ergaunert hatten. Beteiligt: Die Sararsin-Bank in der Schweiz.

Vorwurf: Anstiftung zum Geheimnisverrat

Möglich wurden die Recherchen aufgrund geheimer Unterlagen der Bank, die der Journalist von einem Whistleblower erhalten haben will. Und deshalb wird jetzt ermittelt, gegen den Journalisten, weil er ebenjenen Informanten - so der Vorwurf - erst zum Geheimnisverrat angestiftet haben soll. Erst liefen die Ermittlungen in der Schweiz, seit Mai bei der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts des Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nach dem Wirtschaftsstrafrecht. Ein zur Beurteilung journalistischer Arbeit äußerst ungewöhnlicher Akt.

EU-Richtline sorgt für Unruhe: Verbessert oder verschlechtert sie die Lage?

Umso mehr beunruhigt Journalisten jetzt eine Überführung einer neuen EU-Richtlinie in deutsches Recht. Grundsätzlich geht es darin um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Das Gesetz soll Straftatbestände, die bisher in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen verstreut sind, bündeln. Im neuen Gesetzentwurf wird explizit auf den Schutz von Journalisten und Whistleblowern hingewiesen: "Die Ausübung des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (...), einschließlich der Achtung der Freiheit und der Pluralität der Medien" bleibt unberührt, heißt es bereits zum Anwendungsbereich des neuen Gesetzes. Auch in weiteren Paragraphen wird sich das erste Mal explizit mit der Rolle von Journalisten und Whistleblowern auseinandergesetzt.

Verbände sowie ARD und ZDF fordern besseren Schutz für journalistische Arbeit

Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail: Journalistenverbände, aber auch ARD und ZDF warnen vor dem neuen Gesetz. Ihre Hauptkritik: Der Gesetzentwurf verhindere nicht, dass Journalisten und Whistleblower erst einmal verklagt werden könnten und sich dann erst vor Gericht entscheidet, dass das Gesetz und damit ihr Schutz greift. Dieses jedoch kostet viel Zeit und einen hohen Aufwand, materiell und eventuell auch finanziell. Ihre Sorge: Diese Regelung, auch wenn sie dann vor Gericht im Sinne der Journalisten entschieden wird, könnte abschreckende Wirkung entfalten und Kollegen davon abhalten, sich mit solchen riskanten Recherchen zu beschäftigen. Sie fordern einen weitergehenden Schutz der journalistischen Arbeit.  

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ZAPP | 12.12.2018 | 23:20 Uhr

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