Stand: 09.06.2016 17:36 Uhr

Sparkassenstreit: Jahresabschluss rechtswidrig

Der so genannte "Sparkassenstreit" in Düsseldorf ist fürs Erste entschieden. Nach Informationen von Panorama 3 hat die Sparkassenaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen in ihrem Bescheid vom Donnerstag, 9. Juni, den Jahresabschluss 2014 der Stadtsparkasse Düsseldorf für "aufgehoben" erklärt. Begründung: Der Jahresabschluss sei rechtswidrig festgestellt worden. Außerdem seien die Interessen des Trägers, der Stadt Düsseldorf, nicht ausreichend berücksichtigt worden. Sie gibt damit dem Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) recht, der eine höhere Beteiligung der Stadt an den Gewinnen der Sparkasse gefordert hatte. Der Ausgang des Konflikts dürfte Auswirkungen auf die Gewinnverwendung aller Sparkassen in Deutschland haben.

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Wer entscheidet über die Verwendung der Gewinne?

Für die Stadtsparkasse Düsseldorf ist diese Entscheidung eine schwere Niederlage. Bei dem seit Monaten andauernden Streit zwischen dem Vorstand der Sparkasse und Oberbürgermeister Geisel geht es um die Millionengewinne der Bank und darum, wer entscheiden darf, was mit dem Geld passiert. Normalerweise einigen sich Bankvorstand und Verwaltungsrat einvernehmlich über die Verwendung der Gewinne, nicht jedoch in Düsseldorf. Dort hatte die Sparkasse 2014 vor Steuern einen Gewinn in Höhe von rund 135 Millionen Euro erzielt. Den Großteil des Geldes wollte der Vorstand jedoch in die Reserven der Bank stecken. Nur 3,3 Millionen Euro wurden als Jahresüberschuss ausgewiesen. Nur über die Verwendung dieser Summe konnte der Verwaltungsrat mitentscheiden.

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Wie hoch müssen die Rückstellungen sein?

Oberbürgermeister Geisel als Vorsitzender des Verwaltungsrats wollte dies nicht akzeptieren und rief die Sparkassenaufsicht an. Die sollte klären, ob der Verwaltungsrat auch über die Vorabrückstellung des Gewinns mitentscheiden darf. Geisel vertritt die Auffassung, dass eine dermaßen hohe Rückstellung für die Reserven gar nicht notwendig sei. Denn schon heute erfüllt die Stadtsparkasse die staatlich geforderten Kapitalquoten bei weitem.

Der Oberbürgermeister ist deutschlandweit der erste Kommunalpolitiker, der den Jahresabschluss seiner Sparkasse angefochten hat. Als Konsequenz aus dem Bescheid der Sparkassenaufsicht fordert Geisel: "Ich hoffe, dass der Vorstand nunmehr zügig die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 in einer Weise aufstellt, die die Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte von Verwaltungsrat und Träger respektiert."

Die Stadtsparkasse Düsseldorf gab noch keine Stellungnahme in der Sache ab. "Wir müssen zunächst die Begründung analysieren", so Gerd Meyer, der Sprecher der Sparkasse, gegenüber Panorama 3.

Gegen den Beschluss der Sparkassenaufsicht kann innerhalb eines Monats vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage eingereicht werden.

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Dieses Thema im Programm:

Panorama 3 | 24.05.2016 | 21:15 Uhr

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