Ein Schild mit der Aufschrift "Landgericht Lübeck" hängt an der Außenwand hinter Stracheldraht. © Christophe Gateau/dpa Foto: Christophe Gateau
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AUDIO: Missbrauchsverfahren gegen Ex-Staatsanwalt wird neu aufgerollt (1 Min)

Verfahren gegen Ex-Staatsanwalt wegen Missbrauchs wird neu aufgerollt

Stand: 10.08.2023 14:19 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Kiel hat Anklage gegen einen ehemaligen Staatsanwalt erhoben. Ihm wird vorgeworfen, sich sexuell an seinem Kind vergangen zu haben. Ein früheres Verfahren war eingestellt worden.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts rollt die Staatsanwaltschaft Kiel ein Verfahren gegen einen ehemaligen Staatsanwalt aus Lübeck neu auf. Der 52-Jährige soll im Frühjahr 2019 seinen leiblichen Sohn sexuell missbraucht haben. Der Junge war zu diesem Zeitpunkt acht Jahre alt. Der Beschuldigte gibt an, zum Tatzeitpunkt schlafgewandelt zu sein. Er hatte sich selbst angezeigt, nachdem er laut Staatsanwaltschaft über seine Familie von der Tat erfahren hatte. Der Mann war zuvor nicht wegen Sexualstraftaten in Erscheinung getreten.

Zweifel an der Schuldfähigkeit

Zwei Gutachten konnten nicht abschließend klären, ob der Beschuldigte sich beim Schlafwandeln seiner Tat bewusst war. Das Verfahren wurde deshalb eingestellt. Doch die Familienangehörigen wollten das Verfahren weiterführen und regten ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Schleswig an. Dieses gab dem Opfer und den Angehörigen Recht und bejahte einen hinreichenden Tatverdacht. "Nach Auffassung des Strafsenats besteht ein Aufklärungsbedarf durch ein Gericht", sagte Axel Bieler, Sprecher der Staatsanwaltschaft Kiel. Die Zweifel an der Schuldfähigkeit könnten demnach gerichtlich besser überprüft werden.

Fall nun wieder vor Landgericht Lübeck

Nun wird der Fall wieder vor dem Landgericht Lübeck verhandelt. Laut Staatsanwaltschaft Kiel sind die Termine bereits für Ende Januar und Anfang Februar angesetzt. "Sollte die Person im Schlaf gehandelt haben, so würde sie ohne Schuld handeln", erklärte Bieler. Sollte das nicht der Fall gewesen sein, sei mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 10.08.2023 | 15:00 Uhr

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