NDR Info Nachrichten vom 21.06.2016:
Karlsruhe billigt Vorgehen der EZB
Karlsruhe: Die Entscheidung der Europäischen Zentralbank, im Notfall unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenländern zu kaufen, ist rechtens. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Richter verwiesen in diesem Zusammenhang auf ein vorangegangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Danach verstößt der Beschluss der EZB nicht offensichtlich gegen das Verbot der Staatsfinanzierung. Allerdings machen die Richter der Europäischen Zentralbank bestimmte Auflagen. So darf sie Staatsanleihen nur so lange halten, wie dies unbedingt notwendig ist, um eine Krise abzuwehren. Die Kläger hatten der EZB vorgeworfen, ihr Mandat zu verletzen, auch wenn die Bank den Beschluss von 2012 nie umgesetzt habe. Die Bundesregierung reagierte erleichtert auf das Urteil. Es habe die Auffassung Berlins bestätigt.| 21.06.2016 14:45 Uhr
Sanktionen gegen Russland bis Januar 2017
Brüssel: Die EU-Wirtschaftssanktionen gegen Russland wegen der Ukraine-Krise werden bis Ende Januar nächsten Jahres verlängert. Der Beschluss fiel heute zunächst auf Botschafter-Ebene. Es gilt aber nur noch als Formalie, dass sich am Freitag der Ministerrat der Europäischen Union anschließt. Der Hintergrund für die Verlängerung der Sanktionen: Die Umsetzung des Minsker Abkommens für einen Frieden in der Ostukraine macht keine wesentlichen Fortschritte mehr. Die Strafmaßnahmen umfassen Handels- und Investitionsbeschränkungen. Sie waren 2014 verhängt worden, unter dem Vorwurf, dass die Regierung in Moskau die prorussischen Separatisten in der Ukraine unterstützt. Der Kreml reagierte auf die EU-Sanktionen mit Einfuhrverboten für Lebensmittel aus der Europäischen Union.| 21.06.2016 14:45 Uhr
AfD - Entscheidung über Gedeon vertagt
Stuttgart: Die AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag hat die Entscheidung über einen Ausschluss ihres umstrittenen Abgeordneten Gedeon vertagt. Zunächst soll eine Untersuchungskommission die Schriften des Parlamentariers begutachten, dem antisemitische Äußerungen vorgehalten werden. Seine Fraktions-Mitgliedschaft lässt Gedeon nach eignen Worten vorerst ruhen. Im September soll dann der Fall abermals bewertet werden, wie der Fraktionsvorsitzende Meuthen mitteilte. Er hatte vor der Sitzung der AFD-Abgeordneten angekündigt, falls der Ausschluss Gedeons scheitere, wolle er selbst die Fraktion verlassen. Dazu sieht er nach der jetzt getroffenen Entscheidung vorerst keinen Grund mehr. Meuthen führt mit Frauke Petry zusammen die AfD auf Bundesebene.| 21.06.2016 14:45 Uhr
Weiteres Gutachten zu Loveparade-Unglück
Duisburg: Sechs Jahre nach dem Loveparade-Unglück gibt die Staatsanwaltschaft ein weiteres Gutachten in Auftrag. Wie die Behörde mitteilte, soll sich ein weiterer Sachverständiger mit den Ursachen befassen. Ein erstes Gutachten hatte das Duisburger Landgericht als fehlerhaft eingeschätzt. Es ließ deshalb eine Klage gegen zehn Mitarbeiter der Stadt und gegen die Veranstaltungsfirma nicht zu. Gegen diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt; mit dem zusätzlichen Gutachten will sie ihrer Forderung nach einer Hauptverhandlung Nachdruck verleihen. Bei der Duisburger Loveparade war es 2010 an einer Engstelle zu einer Massenpanik gekommen. 21 Menschen kamen dabei ums Leben.| 21.06.2016 14:45 Uhr
P+S-Insolvenzverwalter verklagt KPMG
Stralsund: Die Pleite der P+S-Werften in Mecklenburg-Vorpommern hat ein Nachspiel für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Der Insolvenzverwalter der P+S-Werften, Brinkmann, hat die Gesellschaft auf 514 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Zur Begründung heißt es, KPMG habe der Werftengruppe Ende 2009 attestiert, sanierungsfähig zu sein, ohne dies ausreichend geprüft zu haben. Später habe die Gesellschaft wider besseres Wissen zwei Jahre lang an dieser positiven Aussage festgehalten. Während dieser Zeit hätten sich die Schulden der P+S-Werften vervielfacht, so Brinkmann.| 21.06.2016 14:45 Uhr