Schülerinnen bestohlen: Prozess gegen Barkeeper in Hamburg
Ein Barkeeper soll auf St. Pauli mehreren Schülerinnen zwangsweise Wodka eingeflößt und die Schulklasse bestohlen haben. Der 45-Jährige muss sich deswegen seit Dienstag vor dem Amtsgericht Hamburg wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Diebstahls verantworten.
Der Abend des 28. Septembers 2021 auf dem Kiez sollte ein Klassenfahrt-Highlight für die zehnte Klasse einer Mädchenschule aus Weiden in der Oberpfalz werden. Doch als die Schülerinnen den Spind mit ihren Wertsachen wieder öffneten, fehlte Geld. Und auch als sie an der Bar waren, lief der Abend anders als geplant. Der Barkeeper soll mehreren Mädchen gegen ihren Willen Wodka eingeflößt haben. Eine 15-Jährige soll er dabei am Hals gepackt und ihr rund zehn Wodka-Shots in den Mund geschüttet haben.
Angeklagter bestreitet Vorwürfe
Vor Gericht aber stellt der 45-Jährige es so dar, als habe er alles nur gut gemeint. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe in einer Erklärung, die sein Verteidiger verlas. Demnach hatte er den 14 bis 16 Jahre alten Mädchen nur beim Trinken geholfen. Dies sei mit deren Einverständnis und ohne Gewalt geschehen. Er habe sie auch nicht bestohlen. Als die Schülerinnen und die Lehrerin ihr Geld vermissten und drohten, zur Polizei zu gehen, habe er ihnen die Beträge aus eigener Tasche erstattet. Als Aushilfskraft habe sein Mandant den Betrieb nicht kompromittieren wollen, erklärte der Verteidiger.
45-Jähriger einschlägig vorbestraft
Der Verteidiger hatte vor der Hauptverhandlung beantragt, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Dem habe die Staatsanwaltschaft nicht zugestimmt, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter Bewährung stand, sagte der Richter. Der 45-Jährige sei einschlägig vorbestraft.
Der Prozess soll am 24. Januar mit der Anhörung der damals 15-jährigen Schülerin und der Lehrerin als Zeuginnen fortgesetzt werden.