Karfreitags-Tanzverbot wird in Hamburg gelockert

Stand: 19.03.2024 19:00 Uhr

Der rot-grüne Hamburger Senat hat das Karfreitags-Tanzverbot gelockert. Künftig gilt es nur noch von 5 Uhr am Karfreitagmorgen bis Mitternacht.

Über das bisherige Tanzverbot am langen Osterwochenende beschwerten sich Clubbetreibende jedes Jahr. Jetzt hat der Senat mit den Kirchen eine Regelung gefunden und beschlossen, dass in der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag bis 5 Uhr in der Früh gefeiert werden darf. In der Nacht zu Ostersonnabend kann es dann um Mitternacht weitergehen. Dies betrifft "musikalische Darbietungen jeder Art in Gaststätten" sowie "der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen".

Regelung tritt am 23. März in Kraft

"Der Schutz des Karfreitags als stiller Feiertag bleibt mit dieser Regelung gewahrt", sagte Senatssprecher Marcel Schweitzer am Dienstag bei der Landespressekonferenz. Die neue Regelung, die auch für alle sportlichen Veranstaltungen mit Unterhaltungsmusik gilt, trete am 23. März in Kraft und werde damit schon am kommenden Karfreitag greifen.

Der Karfreitag ist im gesamten Bundesgebiet gesetzlicher Feiertag. "Für Christen ist der Karfreitag - der auch stiller Feiertag oder hoher Feiertag genannt wird - eine Zeit der Besinnung, Trauer und der geistlichen Reflexion, und deshalb bestehen traditionell im gesamten Bundesgebiet unterschiedliche Ruheschutzzeiten, die auch sehr unterschiedlich ausgestaltet sind", sagte Schweitzer.

Ruheregelung für Totensonntag unverändert

Die Ruheregelung für den Totensonntag, also den letzten Sonntag vor dem 1. Advent, bleibt hingegen unverändert: Hier soll weiter von 6 Uhr morgens bis 17 Uhr am Nachmittag Stille herrschen.

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | 19.03.2024 | 15:00 Uhr

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