Der Schriftzug "Strafjustizgebäude" ist über dem Eingang zum Landgericht Hamburg in Stein gemeißelt. © picture alliance/dpa Foto: Markus Scholz

Hamburger Landgericht verurteilt Erzieher zu Bewährungsstrafe

Stand: 12.03.2024 14:54 Uhr

Das Hamburger Landgericht hat einen Erzieher wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der 35-Jährige hatte zugegeben, dass er einem Jungen in der Nachmittagsbetreuung an einer Grundschule mehrfach die Füße abgeleckt hat.

Der Erzieher und der Junge mochten sich. Die Mutter des Zehnjährigen freute sich über das freundschaftliche Verhältnis. Sie habe es zwar etwas seltsam gefunden, dass ihr Sohn manchmal abends mit dem Erzieher telefonierte oder Playstation spielte, sagt sie jetzt als Zeugin. Viel gedacht habe sie sich dabei aber nicht.

Angeklagter räumt Fußfetisch ein

Dann erzählte ihr Sohn von einem Spiel, das er komisch fand. Der Erzieher hatte ihm die Füße abgeleckt. Dafür bekam das Kind Süßigkeiten. Der Angeklagte gestand vor Gericht alles. Er habe einen Fußfetisch, sagte der 35-Jährige. Bei dem Jungen sei es ihm aber nicht um sexuelle Erregung gegangen, sondern um Grenzüberschreitung und Nervenkitzel. Das Landgericht verurteilte ihn dennoch wegen sexuellen Kindesmissbrauchs.

Richterin: Enges Verhältnis zu Kind unprofessionell

"Selbstverständlich war das eine sexuelle Handlung," sagte die Vorsitzende Richterin. Schon das enge Verhältnis zu dem Kind sei unprofessionell gewesen. Eine Kollegin des Erziehers hatte im Prozess berichtet, dass der Angeklagte eine Schulung mitgemacht habe, sodass er gewusst habe, wieviel Abstand er zu Kindern halten muss.

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 12.03.2024 | 13:00 Uhr

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