Sendedatum: 24.10.2017 21:15 Uhr

Hoteliers: Arbeiter aus Ausland eingeflogen

von Djamila Benkhelouf und Julia Cruschwitz (MDR)

Im Hotel "Meerlust" in Zingst an der Ostsee gibt es viel zu tun. Das Wellness-Hotel ist ausgebucht, auch jetzt im Herbst. Doch Geschäftsführer Iwe Rudolph fehlen Arbeitskräfte. Rund 70 Mitarbeiter braucht er, dauerhaft. Allerdings findet er seit einiger Zeit kaum mehr geeignete Lehrlinge. Entweder hörten sie kurz nach Beginn der Ausbildung wieder auf, weil die Arbeit zu anstrengend sei, oder er finde erst gar keine interessierten jungen Menschen, so der Hotelier.

VIDEO: Hoteliers: Arbeiter aus Ausland eingeflogen (7 Min)

Flüchtlinge dürfen nicht arbeiten

Iwe Rudolph © NDR Foto: Screenshot
Hotelier Iwe Rudolph fehlt es an Lehrlingen - und Flüchtlinge kann er nicht beschäftigen.

Dabei gäbe es eine Menge zu tun. Aktuell braucht er acht neue Lehrlinge. Und die findet er einfach nicht. Iwe Rudolph hätte auch gern Flüchtlinge, die bereits hier sind, sofort beschäftigt. Das Problem: bei vielen ist der Aufenthaltsstatus nicht geklärt, vielen droht die Abschiebung. Ein Zustand, der weder für den Flüchtling, noch für den Arbeitgeber befriedigend ist. "Man investiert ja in die Menschen und will, dass sie bleiben, nur so habe ich zufriedene Mitarbeiter und ich denke, dass Integration über Arbeit und eine Perspektive funktioniert", so Rudolph. Er fühlt sich daher als Arbeitgeber von der Politik allein gelassen.

Die Lösung für ihn: junge Menschen aus Indonesien. Auf die Idee ist er durch einen anderen Gastronom aus Sachsen Anhalt gekommen: Wolfgang Nickel. Der betreibt in Sachsen Anhalt ein Hotel und suchte wie viele andere auch verzweifelt nach Lehrlingen für die Bereiche Service und Küche. Während eines Urlaubes in Indonesien kam ihm die Idee, junge Menschen nach Deutschland zu holen. Voraussetzung für ein Arbeitsvisum: Deutschkenntnisse, nachgewiesen durch Sprachprüfungen, Arbeitsverträge und Mietverträge. Arbeits- und Mietverträge konnte Wolfgang Nickel schnell vorweisen, und so arbeiten schon jetzt mehrere junge Indonesier in seinem Betrieb.

Arbeiter aus Indonesien werden vermittelt

Wolfgang Nickel © NDR Foto: Screenshot
Wolfgang Nickel vermittelt Arbeitskräfte aus Indonesien - deutschlandweit.

Seine Idee machte die Runde und inzwischen vermittelt Nickel junge Indonesier in verschiedene andere Betriebe. Auch das Hotel "Meerlust" in Zingst wird von heute an acht junge Indonesier betreuen, zwei Männer und sechs Frauen beginnen hier eine Ausbildung. Untergebracht werden sie in den hoteleigenen Ferienwohnungen. Sie bekommen einen tariflichen Lohn und sind auch sonst deutschen Auszubildenden gleichgesetzt. Und, nach Abschluss ihrer Lehre, dürfen sie bleiben, sofern sie einen Arbeitsvertrag nachweisen können. "Mein Ziel ist es, diese jungen Menschen nicht nur auszubilden, sondern langfristig an uns zu binden", sagt Iwe Rudolph.

Das kann er mit den indonesischen Arbeitskräften. Anders als mit Flüchtlingen. Und das wird sich so schnell wohl auch nicht ändern. Denn ein Asylbewerber kann nicht einfach in die Spur eines Arbeitsmigranten wechseln. Ein Arbeitsvisum für Deutschland muss bisher im Heimatland des Antragsstellers beantragt werden. Für viele Menschen, die vor Krieg und Folter geflohen sind, ist es keine Option, in das Land zurückzukehren, um dort ein Arbeitsvisum zu beantragen. Erst einmal in Deutschland angekommen, besteht für Asylbewerber daher bis heute keine Möglichkeit, ein Arbeitsvisum zu beantragen.

Starre Regelungen erschweren Integration

Professor Michael Hüther © NDR Foto: Screenshot
Professor Michael Hüther vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln plädiert für Einzelfallentscheidungen.

Diese starren Regelungen kritisieren Wirtschaftsexperten schon lange. "Sicherlich wäre es sinnvoll wenn man mehr Öffnungsklauseln hätte, in der Einzelentscheidung dann für die Ausländerbehörden zu sagen: Hier sehen wir den Einzelfall, wir würdigen den, und das man das auch tun kann. Diese Öffnungsklauseln bestehen nicht", sagt Professor Michael Hüther, vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln. Auf Nachfrage von Panorama 3 antwortet das zuständige Bundesinnenministerium, ein Spurwechsel vom Asylbewerber zum Arbeitsmigranten würde einem diesen Steuerungsanspruch zuwiderlaufenden Anreiz zur Einreise zwecks Stellung unberechtigter Asylanträge bedeuten. Und weiter schreibt das BMI: Die Zulassung des Spurwechsels würde falsche Signale senden, dass alle, die es unter Umgehung der Einreisebestimmung irgendwie illegal nach Deutschland geschafft hätten, gute Aussichten hätten, hier bleiben zu können, wenn sie nur einen Arbeitsplatz fänden.

Heißt konkret: Wer nach Deutschland geflüchtet ist und Asyl beantragt hat, hat keine Chance, die Spur zu wechseln. Eigenes Engagement wie Arbeits- oder Ausbildungsverträge haben keinen Einfluss auf das laufende Asylverfahren. Und so müssen Unternehmer andere Wege gehen, obwohl geeignetes Personal durchaus bereits in Norddeutschland ist. "Ich finde es schade, denn ich bin davon überzeugt, dass die Menschen, die hier sind, sich integrieren wollen und sehr motiviert wären, aber sie werden zur Untätigkeit verdammt und werden dadurch frustriert", resümiert Rudolph. Zwar freut er sich auf seine neuen Mitarbeiter aus Indonesien, aber es ist eine Freude mit Beigeschmack: "Wir hätten es auch einfacher haben können, und davon hätten alle profitiert."

 

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Dieses Thema im Programm:

Panorama 3 | 24.10.2017 | 21:15 Uhr

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