Riss in der Scheibe: Wer haftet?
Manfred G. aus Pinneberg in Schleswig-Holstein hat sich zur Wärmedämmung eine Schiebetür mit Dreifachverglasung einbauen lassen. Vor einigen Monaten bemerkte er einen Riss an der Fensterscheibe, der immer größer wurde. Er wollte, dass der Hersteller die kaputte Scheibe austauscht. Doch der beharrt darauf, dass das Risiko von Glasbruch mit der Abnahme der Fenster auf den Käufer übergeht. Eine Lösung scheint nicht in Sicht. Markt mischt sich ein!