Kein Einreiseverbot für Personen mit Zweitwohnung
Touristische Reisen sollen über die Feiertage zwar vermieden werden, Menschen einem zweiten Wohnsitz dürfen diesen aber nutzen.
Touristische Reisen sollen über die Feiertage zwar vermieden werden, Menschen einem zweiten Wohnsitz dürfen diesen aber nutzen.