Stand: 23.12.2019 14:00 Uhr

Europa·wahl: Menschen mit Behinderung dürfen wählen gehen

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Am 15. April hat ein besonderes Gericht eine wichtige Entscheidung getroffen.

Dieses Gericht ist das Bundes·verfassungs·gericht.

            Das Bundes·verfassungs·gericht ist das wichtigste Gericht in Deutschland.

            Das Bundes·verfassungs·gericht sagt zum Beispiel:

                        Dieses Gesetz ist ungerecht.

            Dann müssen die Politiker dieses Gesetz ändern.

Dieses Gericht hat gesagt:

            Bei der Europa·wahl dürfen auch Menschen mit Behinderung wählen.

 

Die Europa·wahl ist eine wichtige Wahl.

Bei der Europa·wahl wählen Menschen das Europäische Parlament.

In Deutschland war die Europa·wahl war 26. Mai.

 

Zur Europa·wahl gibt es auch einen Text in Leichter Sprache.

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Wahl·recht für Menschen mit Behinderung

Mehr als 80.000 Menschen mit Behinderung durften in Deutschland nicht wählen gehen.

Diese Menschen haben einen Betreuer.

Diese Menschen brauchen im Alltag nämlich Hilfe.

Das Bundes·verfassungs·gericht hat gesagt:

            80.000 Menschen mit Behinderung dürfen nicht wählen.

            Das ist ungerecht.

            Kein Mensch darf nämlich wegen einer Behinderung benachteiligt werden.

            Deshalb müssen die Politiker das Wahl·recht sofort ändern.

            Dann dürfen Menschen mit Behinderung schon bei der Europa·wahl wählen.

 

Diese Nachricht ist vom 16. April 2019, 15.00 Uhr.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Guten Morgen Schleswig-Holstein | 16.04.2019 | 06:00 Uhr

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