Bescheinigung gegen Masken·pflicht
Wegen dem Corona-Virus ist an vielen Orten eine Masken·pflicht.
Das heißt:
An diesen Orten müssen die Menschen eine Schutz·maske tragen.
Zum Beispiel in Bussen.
Oder in Geschäften.
Aber einige Menschen müssen keine Schutz·maske tragen.
Zum Beispiel:
• Kleine Kinder.
• Bestimmte kranke Menschen.
• Oder einige gehör·lose Menschen.
Will ein Mensch keine Schutz·maske tragen?
Dann braucht dieser Mensch ein Attest.
Ein Attest ist eine Bescheinigung von einem Arzt.
In dieser Bescheinigung steht zum Beispiel:
Dieser Mensch ist krank.
Jetzt hat die Polizei gesagt:
Einige Menschen machen sich selbst ein Attest.
Das ist verboten.
Ein Attest muss nämlich immer von einem Arzt sein.
Zeigt ein Mensch der Polizei ein selbst·gemachtes Attest?
Dann kann dieser Mensch eine Strafe bekommen.
Die Polizei hat auch gesagt:
Die Ärzte geben den Menschen Atteste.
Aber einige Ärzte kontrollieren nicht richtig:
Braucht ein Mensch wirklich ein Attest?
Auch das ist verboten.
Und auch diese Ärzte können eine Strafe bekommen.
Diese Nachricht ist vom 21. August 2020, 15.00 Uhr.
Sie wollen mehr Nachrichten zum Corona-Virus lesen?
