Prozess wegen Menschenhandel endet mit Bewährungsstrafen
Drei Frauen als Angeklagte vor Gericht - das kommt nicht häufig vor. Und dann waren die drei im Alter von 43 bis 66 Jahren auch noch wegen Menschenhandels angeklagt. Das Hamburger Landgericht verurteilte sie jedoch nur noch wegen des Einschleusens von Ausländerinnen zu Bewährungsstrafen.
Die Hauptangeklagte war die Puffmutter, so wurde sie genannt. Eine sehr kleine Frau im Alter von 66 Jahren, die an der Langenhorner Chaussee ein Bordell betrieb. In dem Thai-Haus arbeiteten Frauen und Transsexuelle. Vor zwei Jahren ging eine der Prostituierten zur Polizei und zeigte die Puffmutter an. Die würde es ausnutzen, dass die meisten Prostituierten kein Visum hätten, sie zur Arbeit zwingen und ausbeuten. Die 66-Jährige landete erst in Untersuchungshaft und dann vor Gericht.
Nur Bewährungsstrafen
Doch dort stellte sich die Sache etwas anders heraus. Das Bordell war ordentlich angemeldet, und die Frauen und Transsexuellen arbeiteten dort freiwillig, so der Vorsitzende Richter. Der Hauptangeklagten sei nur vorzuwerfen, dass sie die Prostituierten dort ohne Visum wohnen und arbeiten ließ, die beiden anderen angeklagten Frauen hätten sie dabei unterstützt. Alle kommen mit kleinen Bewährungsstrafen davon. Die Frau, die die Puffmutter damals anzeigte, soll das Bordell inzwischen übrigens selber leiten.
