Zwei angeklagte Ärzte (vorne und rechts) sitzen zu Beginn des Prozesses wegen des Todes eines Kindes nach einer Operation im Sitzungssaal des Landgerichts im Strafjustizgebäude. © picture alliance / dpa Foto: Marcus Brandt
Zwei angeklagte Ärzte (vorne und rechts) sitzen zu Beginn des Prozesses wegen des Todes eines Kindes nach einer Operation im Sitzungssaal des Landgerichts im Strafjustizgebäude. © picture alliance / dpa Foto: Marcus Brandt
Zwei angeklagte Ärzte (vorne und rechts) sitzen zu Beginn des Prozesses wegen des Todes eines Kindes nach einer Operation im Sitzungssaal des Landgerichts im Strafjustizgebäude. © picture alliance / dpa Foto: Marcus Brandt
AUDIO: Doch noch kein Urteil im Prozess um Tod nach Operation (1 Min)

Junge starb nach OP: Urteil ist erneut verschoben worden

Stand: 09.05.2023 11:51 Uhr

Im Prozess um den Tod eines Neunjährigen nach einer Routine-Operation wollte das Landgericht Hamburg am Dienstag sein Urteil verkünden. Doch die Verkündung musste erneut aufgeschoben werden, weil ein Verteidiger erkrankt ist.

Das Urteil für zwei Hals-Nasen-Ohrenärzte aus Harburg wird schon länger erwartet. Der Prozess läuft bereits seit ungefähr einem Jahr. "Ein Verteidiger ist an Corona erkrankt", sagte die Vorsitzende Richterin am Dienstag vor dem Landgericht Hamburg. Außerdem sei die Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen, da die Verteidigung einen weiteren Zeugen vernehmen möchte. Die Richterin setzte darum drei weitere Verhandlungstage an. Auf der Suche nach neuen Terminen sagte sie: "Für diesen Prozess würde ich sogar aus dem Urlaub und vom Nordpol aus anreisen."

Komplikationen im Anschluss an die Operation

Der Junge war 2007 an der Nase operiert worden, um seine Atmung zu verbessern. Im Aufwachraum kam es allerdings zu Komplikationen, der Neunjährige starb eine Woche später. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Das Kind sei nicht ausreichend überwacht worden. Außerdem sei die Praxis nicht so ausgestattet gewesen, wie es die medizinischen Standards vorsehen würden. Zudem soll die Patientenaufklärung zu den Risiken der Operation bewusst unzureichend erfolgt sein.

Vorwurf: Körperverletzung mit Todesfolge

Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr Haft auf Bewährung für den 65-jährigen behandelnden Arzt gefordert. Er habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, hieß es. Für den 69 Jahre alten Mitinhaber der HNO-Praxis beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro - wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge. Die Verteidiger hingegen forderten Freispruch für ihre beiden Mandanten.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 09.05.2023 | 12:00 Uhr

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