Stand: 28.05.2019 16:32 Uhr

Bunte Zebrastreifen in St. Georg unzulässig?

Nachdem im Hamburger Stadtteil St. Georg mehrere Zebrastreifen durch Regenbogenmarkierungen ersetzt wurden, gibt es nun Diskussionsbedarf: Nach Informationen von NDR aktuell kassierte die Innenbehörde die Idee der bunten Markierungen. Nun wollen Innenbehörde und Bezirksamt verhandeln, wie es weitergeht.

Bezirk erhoffte sich weniger Unfälle

Bezirksamtsleiter Falko Droßmann (SPD) hatte die Fahrbahnmarkierungen in Regenbogenfarben erst am vergangenen Freitag präsentiert. Fünf Markierungen wurden bereits aufgebracht, drei weitere waren geplant. Hintergrund war eine neue Tempo-30-Zone, in der keine Zebrastreifen eingesetzt werden dürfen. Die bunten Farben sollen nach dem Willen des Bezirksamts auf die von Fußgängern und besonders Schülern verwendeten Straßenübergänge aufmerksam machen. Er erhoffe sich, dass so Unfälle verhindert werden könnten, sagte Droßmann.

Innenbehörde: Markierungen "in dieser Form nicht zulässig"

Regenbogen-Zebrastreifen im Hamburger Stadtteil St. Georg © NDR Foto: Kerstin Klein
Müssen die Regenbogenmarkierungen bald wieder entfernt werden?

Die Innenbehörde stört nun aber, dass die regenbogenfarbenen Querstreifen mit der Markierung eines Fußgängerüberwegs verwechselt werden könnten. "Sie sind in dieser Form nicht zulässig", erklärte die Behörde gegenüber dem NDR. Daher gelte für die Markierungen dasselbe wie bei normalen Zebrastreifen: Laut Straßenverkehrsordnung seien Fußgängerüberwege in einer Tempo-30-Zone entbehrlich und damit unzulässig.

Längsstreifen statt Querstreifen?

Eine Lösung könnte nun sein, statt Querstreifen bunte Längsstreifen auf die Straßen zu malen, damit sie nicht mit Zebrastreifen verwechselt werden können. Denn dann "wäre eine solche Maßnahme zur Erhöhung der Aufmerksamkeit völlig unbedenklich", erklärte die Innenbehörde.

Dieses Thema im Programm:

NDR//Aktuell | 28.05.2019 | 16:00 Uhr

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