Angriff mit Cuttermesser: Bewährungsstrafe für Mordversuch
Wegen eines Angriffs mit einem Cuttermesser hat das Landgericht Hamburg einen Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Strafkammer sprach den 40-Jährigen wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Mit der Strafe entsprach das Gericht der Forderung der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert. Zur Bewährung können nur Haftstrafen bis zu zwei Jahren ausgesetzt werden. In erster Instanz war der 40-Jährige freigesprochen worden.
Geständnis abgelegt
Der Angeklagte soll am 31. Dezember 2020 im Stadtteil Hausbruch versucht haben, einem anderen Mann in den Hals zu stechen. Dem laut Polizei damals 25 Jahre alten Mann gelang es jedoch, zurückzuweichen und die Hand des Angeklagten festzuhalten. Der angegriffene Mann erlitt dabei eine vier Zentimeter lange Schnittwunde am Kinn. Der Angeklagte hatte die Tat in der Neuauflage des Prozesses gestanden. In einer schriftlichen Erklärung räumte er einer Gerichtssprecherin zufolge ein, die Tat in einem für ihn heute nicht mehr nachvollziehbaren Aggressionszustand verübt zu haben.
Freispruch in erster Instanz
In erster Instanz hatte das Landgericht den Angeklagten im Dezember 2022 freigesprochen, weil eine Schuldunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden konnte. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte vor Gericht erklärt, aufgrund des Konsums von Alkohol und Drogen könne der Beschuldigte geglaubt haben, von seinem Kontrahenten gehe etwas Böses aus. Der Angeklagte selbst hatte gesagt, er könne sich an den Tathergang nicht erinnern. Auf Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und eine Neuverhandlung angeordnet. Auch das neue Urteil des Landgerichts kann noch angefochten werden.
