NDR Info Nachrichten vom 30.07.2019:

Seehofer: Stärkere Sicherheitsvorkehrungen auf Bahnhöfen

Berlin: Als Konsequenz aus dem tödlichen Angriff auf dem Frankfurter Hauptbahnhof hat Bundesinnenminister Seehofer eine stärkere Polizeipräsens in Aussicht gestellt. Zudem soll gemeinsam mit dem Verkehrsministerium und der Deutschen Bahn über technische Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf Bahnhöfen gesprochen werden. Seehofer nannte die Tat einen "kaltblütigen Mord". Der mutmaßliche Täter stammt aus Eritrea und lebt seit 2006 als anerkannter Asylbewerber in der Schweiz. Dort wurde er seit ein paar Tagen polizeilich gesucht, weil er eine Nachbarin mit einem Messer bedroht und eingesperrt haben soll. Die Schweizer Ermittler teilten mit, er sei in diesem Jahr in psychiatrischer Behandlung gewesen. Nach Erkenntnissen der deutschen Behörden hat der Mann gestern auf dem Frankfurter Hauptbahnhof eine Mutter und ihren Sohn vor einen einfahrenden ICE gestoßen. Der achtjährige Junge kam dabei ums Leben. Ein Gericht erließ inzwischen Haftbefehl gegen den Verdächtigen.| 30.07.2019 17:15 Uhr

USA bitten Deutschland um Unterstützung

Berlin: Die USA haben Deutschland darum gebeten, sich an einer Marine-Mission am Persischen Golf zu beteiligen. Eine Sprecherin der US-Botschaft in Berlin erklärte, eine entsprechende Anfrage sei auch an Frankreich und Großbritannien gegangen. Es gehe darum, die Schifffahrt in der Straße von Hormus zu sichern und die iranische Aggression zu bekämpfen. Vom Auswärtigen Amt hieß es dazu lediglich, für Deutschland hätten diplomatische Bemühungen Priorität. Man habe den USA bislang keinen Beitrag in Aussicht gestellt. Hintergrund sind die jüngsten Vorfälle mit Öltankern am Persischen Golf. Der Iran hatte mehrfach Schiffe an der Weiterfahrt gehindert. Sie sollen angeblich gegen Seefahrtsregeln verstoßen haben.| 30.07.2019 17:15 Uhr

Bankenunion verstößt nicht gegen Grundgesetz

Karlsruhe: Die zentrale Bankenaufsicht im Euroraum verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das urteilten die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Gleiches gilt für gemeinsame Fonds zur Abwicklung von maroden Geldhäusern. Mit dem Urteil wiesen die Karlsruher Richter zwei Verfassungsbeschwerden gegen die europäische Bankenunion ab. Das Bundesverfassungsgericht mahnte aber eine strikte Einhaltung der Regeln an. Seit 2014 werden als Lehre aus der Finanzkrise die großen Banken in der Eurozone zentral von der Europäischen Zentralbank kontrolliert. In Deutschland sind davon 21 Kreditinstitute betroffen. Die Kläger hatten Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil sie damit die im EU-Vertrag von Lissabon festgelegten Kompetenzen der EZB als unzulässig erweitert angesehen hatten.| 30.07.2019 17:15 Uhr

Sozialgericht begrenzt Zusatzleistungen von Krankenkassen

Kassel: Das Bundessozialgericht hat den Spielraum der gesetzlichen Krankenkassen für zusätzliche Versicherungsleistungen begrenzt. Wahltrarife wie Leistungen im Ausland, Zwei-Bett-Zimmer, Zahnersatz oder Leistungen für eine Brille dürfen sie nicht anbieten. Die Richter gaben einer Klage der privaten Krankenversicherung Continentale gegen die AOK Rheinland/Hamburg statt. Diese hatte entsprechende Tarife angeboten. Etwa 500.000 Versicherte schlossen solche Verträge ab. Das Bundessozialgericht entschied, der Gesetzgeber habe genau festgelegt, welche Zusatzleistungen für gesetzliche Krankenkassen zulässig seien. Dazu gehörten etwa die Inanspruchnahme von Hebammen oder die Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente.| 30.07.2019 17:15 Uhr

Börse Kompakt

Der Dax liegt bei 12.136 Punkten. Das ist ein Minus von 2,3 Prozent. Der Dow Jones: 27.170 Punkte; minus 0,2 Prozent. Der Euro steht bei einem Dollar 11 41.| 30.07.2019 17:15 Uhr

Wettervorhersage

Bis zum Abend viel Sonne, im Nordosten lokal Starkregen oder Gewitter. 20 Grad auf Sylt, bis 33 Grad in Nordhorn.| 30.07.2019 17:15 Uhr