Sendedatum: 14.02.2018 23:20 Uhr

BKA will Akkreditierungsverfahren ändern

von Johannes Jolmes, Jennifer Lange und Caroline Schmidt

Eine Arbeitsgruppe aus Bundespresseamt, Bundesinnenministerium und Bundeskriminalamt hat eine Reform bei der Akkreditierung von Journalisten beschlossen. Das teilte der stellvertretende Chef des Bundeskriminalamtes Peter Henzler im Interview ZAPP gegenüber mit.

Peter Henzler, Vizepräsident BKA © NDR
Künftig Akkreditierungen rechtzeitig erteilen - oder auch versagen - will Peter Henzler, Vizepräsident BKA.

Ziel sei es nun, Akkreditierungen zeitlich früher zu erteilen. "Auch die Versagung von Akkreditierungen, wenn das fachlich sachlich erforderlich ist, ist eher auszusprechen, sodass genügend Zeit besteht für die davon Betroffenen, den Rechtsweg einzuschlagen und das gerichtlich überprüfen zu lassen", sagt Henzler.

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Künftig keine falschen Informationen mehr als Grundlage?

Das Bundespresseamt bestätigt auf Nachfrage lediglich, dass die Arbeitsgruppe das Verfahren und die Strukturen überprüft habe. Laut BKA will die Arbeitsgruppe verhindern, dass noch einmal falsche Informationen als Grundlage für Entscheidungen von dieser Tragweite genutzt werden.

Der Akkreditierungsprozess von Journalisten stand in der Kritik, nachdem Journalisten Anfang Juli beim G20-Gipfel in Hamburg fälschlicherweise ihre Akkreditierungen entzogen worden waren. Das Bundeskriminalamt hatte 32 Journalisten auf eine Liste setzen lassen, denen beim Betreten der Sicherheitszone des Tagungsortes die Akkreditierung entzogen werden sollte. Neun Journalisten wurde die Akkreditierung tatsächlich entzogen. Grundlage für diese Liste waren Anfragen des BKA bei den Länderbehörden.

Namensverwechslungen und Daten, die längst gelöscht hätten sein müssen

Die zurück gemeldeten Informationen hat das BKA dann aber offenbar nicht weiter überprüft und dem Bundespresseamt empfohlen, einigen Journalisten die Akkreditierung wieder zu entziehen. Erst im Nachhinein hatten sich einige Informationen als falsch herausgestellt. In allen Fällen, so BKA-Vize Henzler, seien die falschen Eintragungen nicht im BKA erfolgt, sondern bei den Landesbehörden: "Zu den Fehlern, die gemacht worden sind, gehört, dass es zu Namensverwechslungen gekommen ist. Dazu gehört auch, dass Daten noch gespeichert waren, die schon längst hätten gelöscht sein müssen."

Schild mit der Aufschrift "Bundeskriminalamt" © picture alliance Foto: Ulrich Baumgarten
Laut BKA will die Arbeitsgruppe verhindern, dass noch einmal falsche Informationen als Grundlage für Entscheidungen von dieser Tragweite genutzt werden.

Das Landeskriminalamt in Hamburg hatte den Fehler bereits eingeräumt. Das Bundespresseamt verweist indes auf den zu Jahresbeginn installierten Akkreditierungsbeauftragten, der Pressevertretern bei Großveranstaltungen vor Ort zur Verfügung stehen und als weitere Instanz zur Überprüfung etwaiger Sicherheitshinweise fungieren soll.

 

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ZAPP | 14.02.2018 | 23:20 Uhr

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