Feuerwehr darf "Blaulicht-Bilder" verbreiten
Das Landgericht München I hat am Freitag entschieden, dass das die Feuerwehr nicht gegen das Kartellrecht verstößt, wenn sie Aufnahmen ihrer Einsätze veröffentlicht, verkauft und verbreitet. Die Berichte der Berufsfeuerwehr München hätten "keinen die Presse ersetzenden Charakter", sondern würden vielmehr Berichterstattung anstoßen, begründete das Gericht die Entscheidung.
ZAPP hatte über die Klage des freien Fotografen Dominik Bartl berichtet, der seine Geschäftsgrundlage bedroht sieht. Die Feuerwehr fertige Einsatzfotos an, "die natürlich sehr spektakulär sind - wo das Haus, das Auto noch im Vollbrand steht, wo der Baum auf der Straße liegt, die U-Bahn überflutet ist." Wenn er am Einsatzort ankomme, sei es für solche Action-Fotos aber meist schon zu spät. Bartl sprach bei ZAPP von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Journalistenverband will Rechtsmittel prüfen
Bartl warf der Feuerwehr vor, eine marktbeherrschende Stellung auszunutzen. Der Bayerische Journalistenverband (BJV), der die Klage unterstützte, nannte das Urteil "eine Ohrfeige für alle freien Pressefotografen" und kündigte an, Rechtsmittel zu prüfen.
