Stand: 18.07.2014 16:01 Uhr

DKMS: Schwule sollen Knochenmark spenden dürfen

Eine Frau nimmt eine Blutprobe bei einem jungen Mann im Rahmen einer Typisierungsaktion. © NDR
Junge Männer sind als mögliche Knochenmarkspender willkommen. Sie dürfen aber nicht schwul sein.

Schwule dürfen bislang weder Blut noch Knochenmark spenden. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Paolo Mengozzi, hält dieses Verbot für unzulässig. Er hat am Donnerstag erklärt, dass homosexuelle Männer nicht grundsätzlich wegen ihrer sexuellen Beziehung vom Blutspenden ausgeschlossen werden dürfen. Ein pauschales Blutspendeverbot sei eine "indirekte Diskriminierung". Alleiniges Kriterium für einen Ausschluss dürfe nur ein individuelles und konkretes Risikoverhalten für eine hohe Ansteckungsgefahr mit HIV sein, forderte Mengozzi in seinen Schlussanträgen zu einem französischen Fall.

Spendeverbot soll gestrichen werden

Die Deutsche Knochenmarkspenderdatei (DKMS) teilt diese Ansicht. Das erklärte die Geschäftsführerin Sandra Bothur auf Nachfrage gegenüber dem NDR. Sie unterstütze die Auffassung, dass der Risikofaktor nicht in der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft liege, sondern in der Sicherheit beziehungsweise Unsicherheit des Sexualverhaltens. Bei der Knochenmarkspende gelten in Deutschland die gleichen Richtlinien. Sie stammen von der Bundesärztekammer. Die DKMS fordert, dass das Spendeverbot für Männer, die Sex mit gleichgeschlechtlichen Partnern haben, gestrichen wird. Die DKMS sieht hier "dringenden Bedarf zur Aktualisierung".

Laut Ärztekammer sind Schwule eine "Risikogruppe"

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Blutest der Deutschen Knochenmarkspenderdatei (DKMS) © Picture-Alliance / dpa

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Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer werden bestimmte "Risikogruppen" nicht zur Spende zugelassen. Dazu zählen auch Männer, die mit Männern Sexualverkehr haben. Hintergrund: Schwule Männer sind statistisch häufiger mit Infektionskrankheiten wie HIV infiziert. Die NDR Sendung Panorama - die Reporter hatte im Mai über den Spendeausschluss von schwulen Männern berichtet.

Die Bundesärztekammer hatte sich in der Vergangenheit immer darauf berufen, dass eine Lockerung der Richtlinien möglicherweise gegen EU-Recht verstoße. Diese Unsicherheit dürfte bald beendet sein, wenn der EuGH das Verbot kippen sollte. Das Urteil werde voraussichtlich einen weiteren Schritt auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit darstellen, teilte die Bundesärztekammer dem NDR mit. Es werde in die derzeitige Arbeit der Experten zur laufenden Novellierung der Richtlinien einfließen.

Erst spenden nach einem Jahr ohne Sex?

2012 hat eine Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der Bundesärztekammer eine mögliche Neuregelung vorgeschlagen. Danach sollen homosexuelle Männer zeitlich befristet von der Blutspende zurückgestellt werden, abhängig vom letzten Zeitpunkt des Risikoverhaltens. Diese Regelung würde allerdings bedeuten, dass Schwule erst dann Blut spenden dürften, wenn sie ein Jahr lang keinen Sex gehabt haben.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird in einigen Monaten erwartet. An die Vorlagen der Generalanwälte ist das Gericht nicht gebunden, aber in den meisten Fällen folgen die Richter den Gutachtern. Wenn der EuGH das Verbot für rechtswidrig erklären sollte, könnte jeder schwule Mann auch in Deutschland gegen die Regelung klagen. Die deutschen Gerichte müssten sich dann an der EuGH-Entscheidung orientieren.

Dieses Thema im Programm:

Panorama - die Reporter | 06.05.2014 | 21:15 Uhr

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