Stand: 21.01.2020 06:00 Uhr

Schwarzarbeit: Systematischer Betrug mit falschen Rechnungen

von Kian Badrnejad

Jährlich werden in der Baubranche schätzungsweise bis zu 126 Milliarden Euro schwarz erwirtschaftet. Verschleiert wird diese Schwarzarbeit vielfach durch ein ausgeklügeltes System von Scheinrechnungen. Auf Anfrage von Panorama 3 gab die Generalzolldirektion Bonn erstmals Zahlen zu dieser systematischen Verschleierung heraus: Bei mehr als jedem zehnten Ermittlungsfall fand der Zoll Hinweise auf gefälschte Rechnungen, mit denen der Einsatz von Schwarzarbeitern verschleiert wurde. Von insgesamt rund 18.000 Ermittlungsverfahren im Baugewerbe betraf dies im vergangenen Jahr mehr als 1.800 Fälle.

VIDEO: Scheinrechnungen: Schwarzarbeit auf dem Bau (8 Min)

Gigantischer Verlust für Staat und Sozialkassen

Der Umfang der Schwarzarbeit in der Baubranche belaufe sich jährlich auf bis zu 126 Milliarden Euro, schätzt Professor Friedrich Schneider von der Universität Linz. Milliarden Euro, auf die keine Steuern und keine Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden. Für den Staat und die Sozialkassen ein gigantischer Verlust. Auf solche Summen kommen die Firmen, weil sie ein ausgeklügeltes System entwickelt haben: Scheinrechnungen, in der Branche "Abdeckrechnungen" genannt. Denn damit werden die schwarz entstandenen Kosten abgedeckt.

Illegaler Markt für Rechnungen

Für diese Rechnungen gibt es einen illegalen Markt, sogenannte "Servicegesellschaften" bieten sie an. In der Regel läuft das so ab: Die Bauunternehmer bestellen bei so einer Firma eine Scheinrechnung. Sie überweisen dann die Summe. Später erhalten sie den Betrag abzüglich einer Provision von fünf bis zehn Prozent in bar zurück. Mit dieser gefälschten Rechnung kann der Bauunternehmer bei Kontrollen behaupten, die Arbeit hätten nicht seine Angestellten gemacht, sondern ein Subunternehmer.

Doch selbst der vermeintliche Subunternehmer hat jetzt kein Problem. Denn ein internes Dokument aus Ermittlerkreisen zeigt, wieso die Recherchen dennoch oft ins Leere laufen. Der Betreiber der Servicegesellschaft hat sich wiederum so eine Rechnung besorgt und verweist auf die nächste Firma in der Kette. An unterster Stelle, so schreiben die Ermittler, "steht in der Regel eine bereits 'beerdigte' Servicefirma, die von den Behörden nicht mehr überprüfbar ist." Diese Firmen, so die Ermittler weiter, existieren in der Regel nicht länger als ein Jahr, als Gesellschafter sind meist Strohleute oder schlicht gefälschte Personalien eingetragen. So kann es passieren, dass äußerst langwierige Ermittlungen am Ende ins Leere laufen.

Verflechtung Teil der organisierten Kriminalität

Carsten Boddin, Oberstaatsanwalt Hamburg ©  Panorama/NDR Foto:  Panorama/NDR
Sieht das System der Verflechtung in der Baubranche als Teil der organisierten Kriminalität: Carsten Boddin, Oberstaatsanwalt Hamburg.

Das Landgericht Hamburg verurteilte im vergangenen Jahr einen Bauunternehmer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, der auf diesem Weg Finanzämter und Sozialkassen um mehr als drei Millionen Euro betrogen hatte. Seine Firma war unter anderem am Bau der Hamburger Umweltbehörde beteiligt. Der ermittelnde Oberstaatsanwalt Carsten Boddin sieht im Interview mit Panorama 3 diese Verflechtung von illegal agierenden Bauunternehmern und den Firmen, die die gefälschten Rechnungen ausstellen, als Teil der organisierten Kriminalität. "Dieses System von Servicefirmen, die genutzt werden, um Abdeckrechnungen zu schreiben, besteht ja nicht nur für diesen Fall", so Boddin, "sondern es wird nach unseren Erkenntnissen in der gesamten Branche genutzt."

Finanzministerium will an gewerblichen Barzahlungen festhalten

Das System funktioniert auch deshalb besonders gut, weil in Deutschland Barzahlungen im gewerblichen Bereich in unbegrenzter Höhe beim Finanzamt eingereicht werden können - eine Quittung reicht. Das ist für den Kieler Bauunternehmer Jörg Specht ein Ärgernis: "Bei uns gibt es kein Bargeld", stellt der Unternehmer fest. "Ich wüsste nicht, dass schon einmal jemand mit Bargeld seine Rechnung bezahlt hat. Alles per Überweisung, alles nachvollziehbar. Schwarzarbeitern hingegen könne man ihren Lohn nicht überweisen. Auf Panorama 3 Nachfrage teilt das Bundesfinanzministerium mit, dass es an den gewerblichen Barzahlungen weiter festhalten wolle.

Dieses Thema im Programm:

Panorama 3 | 21.01.2020 | 21:15 Uhr

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