Stand: 03.09.2019 22:15 Uhr

Wie Hamburger Richter in der NS-Zeit urteilten

von Stefan Buchen

Bislang unbekannte Akten aus der Zeit des Nationalsozialismus zeigen, wie das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg damals arbeitete. Aus den Unterlagen geht auch hervor, wie Mitbürger denunziert wurden und Täter nach 1945 unbehelligt weiterlebten.

Als Adolf Hitler am 29. August 1935 im offenen Mercedes durch das Zentrum von Eckernförde fährt, jubeln ihm viele Menschen vom Straßenrand zu. Der Führer beugt sich zu einem kleinen Mädchen in hellem Kleid, das eine Frau ihm entgegenstreckt. Die Szene ist auf einem Foto festgehalten. Einer war an jenem Morgen nicht dabei: Reepschlägermeister Peter Scheller. "Da war er schon aufgefallen," erzählt seine Enkelin Karin Kinkel, Jahrgang 1943, die in Eckernförde lebt. Scheller war ein Deutschnationaler. Die Nazis mochte er nicht.

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"Ein Besserwisser und Nörgler"

"Scheller ist ein Mann, der bis heute den deutschen Gruß ablehnt. Er ist ein Besserwisser und Nörgler. Er ist von typisch reaktionärer Gesinnung, und handelt bewusst gegen das nationalsozialistische Volksregime. Heil Hitler!" So steht es in einer Stellungnahme der Kreisleitung der NSDAP an die Hamburger Staatsanwaltschaft vom 15. Januar 1945. Das Regime steht vor dem Zusammenbruch, aber Scheller soll noch der Prozess gemacht werden.

Reepschlägermeister Peter Scheller. © Karin Kinkel
Weil er Bedauern über das Scheitern des Attentats auf Hitler ausdrückte, wurde Reepschlägermeister Peter Scheller von Irmgard Heldt denunziert.

Einige Tage nach dem 20. Juli 1944 hatte der 60-Jährige eine Kundin in seinem Seilerwarengeschäft bedient. Dabei soll er das Scheitern des Attentats auf Hitler offen bedauert haben. "Wenn der Anschlag anders verlaufen wäre, dann wäre es gar nicht so schlimm gewesen," soll er gesagt haben. Das gibt die Kundin, Irmgard Heldt, bei der NSDAP Eckernförde zu Protokoll. Scheller wird festgenommen, landet im Zuchthaus Neumünster. Scheller habe "den Sinn des deutschen Schicksalskampfes in keiner Weise verstanden," notiert die Gestapo Kiel.

"Fünf Meter Akten" über 460 Strafverfahren

Karin Kinkel, Enkelin von  Peter Scheller © NDR
Sie ist stolz auf ihren Großvater: Karin Kinkel, Enkelin von Peter Scheller.

Die Inhaftierung ihres Großvaters im "Dritten Reich" sei ein Tabuthema in der Familie gewesen, erzählt Enkelin Karin Kinkel. Erst Jahrzehnte später habe ihre Mutter die Sache angesprochen. Interessante Details zum Schicksal des Eckernförder Reepschlägers (Handseiler) im Nationalsozialismus erfährt man in den Strafakten des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG). Jahrzehnte schlummerten diese historisch wichtigen Dokumente unbeachtet zunächst auf dem Dachboden der Hamburger Staatsanwaltschaft, dann im Keller des Staatsarchivs. Erst nachdem Panorama 3 im Herbst 2017 mehrfach nach solchen Gerichtsunterlagen aus der Nazi-Zeit fragte, räumte das Staatsarchiv die Existenz von "fünf Meter Akten" ein. Es handelt sich um ein ganzes Konvolut von Originaldokumenten, die die Tätigkeit des obersten norddeutschen Gerichts während der NS-Zeit widerspiegeln. Papiere aus 460 Strafverfahren sind in dem Fund enthalten. Das Hanseatische Oberlandesgericht mit Sitz in Hamburg war für ganz Norddeutschland zuständig. So finden sich in dem Aktenbestand auch Geschichten von Verfolgten aus Schleswig-Holstein, wie die von Reepschläger Peter Scheller.

"Bereitschaft zur Denunziation war überwältigend"

Er wurde Opfer einer Denunziation. Mit seinen Hetzreden sei Scheller auf "eine überzeugte Nationalsozialistin" gestoßen, die den Fall dann zur Anzeige gebracht habe, stellt die Gestapo in ihrem Bericht mit Genugtuung fest. Gemeint war Irmgard Heldt, Parteigenossin seit 1931. Die Hamburger Staatsanwaltschaft erhebt gegen den Inhaftierten Anklage wegen "Wehrkraftzersetzung".

Durch Denunziation kamen solche Verfahren meist überhaupt erst ins Rollen. "Die Bereitschaft der Deutschen zur Denunziation war überwältigend. Der Gestapo dienten sich mehr Deutsche als Spitzel an, als diese gebrauchen konnte," sagt Historiker Klaus Bästlein, ein Kenner der Justiz im Nationalsozialismus.

In einem Kaufmannsladen in Kiel-Pries halten sich im Oktober 1943 ein halbes Dutzend Kunden auf. Einer gibt ein ironisches "Tischgebet" zum Besten. Wenig später wird das Spottgedicht in einer Anklage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht zitiert:

"Hände falten, Köpfchen senken, immer an den Führer denken, Komm, Rudolf Hess, sei unser Gast, und gebe Du uns, was Du uns versprochen hast. Nicht Pellkartoffeln und salzenen Hering, sonder was Du isst und Hermann Göring (...) selbst im Klosett fehlt das Papier, Heil, mein Führer, wir danken Dir!"

Vier Personen, die das Gedicht in Kiel und Umgebung weitererzählt haben sollen, werden angeklagt und zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, wegen "Heimtücke" gegen die wichtigsten Männer des Reichs. Das Gedicht mache "selbst vor der Person des Führers nicht halt, indem es die dankbare Gesinnung des Volkes ihm gegenüber verhöhnt und den deutschen Gruß reimlich in die geschmacklosesten Zusammenhänge bringt," heißt es in der Urteilsbegründung der obersten norddeutschen Richter. Was mit dem Hauptangeklagten in diesem Verfahren, dem Schlosser Karl Linde aus Kiel, passiert ist, geht aus den Akten nicht hervor. "Linde nicht erschienen", wurde handschriftlich auf dem Urteil notiert.

"Justiz hat Unrecht legitimiert"

Urteile, Anklageschriften, Vernehmungsprotokokolle der Gestapo, all das findet sich in den "fünf Meter Akten". Historiker Bästlein schätzt den historischen Wert der Quellen hoch ein, weil man darin viel über die Gesellschaft im Nationalsozialismus erfahre und die Tätigkeit von Richtern und Staatsanwälten nachvollziehen könne. "Die Justiz hat Unrecht legitimiert. Sie lieferte dem Regime eine Legalitätsfassade," erklärt Bästlein. Warum blieben die OLG-Akten bis heute unerforscht? Warum hat das Hamburger Staatsarchiv sie erst nach der Anfrage von Panorama 3 erfasst? Man sei vorher nicht dazu gekommen, weil man andere "umfangreiche" Aktenbestände zu bearbeiten habe, teilt ein Sprecher der Kulturbehörde mit. Auf Grund der Anfrage von Panorama 3 habe man die Erschließung der OLG-Strafakten "vorgezogen".

Staatsanwaltschaft segnete Mord nachträglich ab

Klaus Bästlein, Historiker © NDR
Die Justiz habe Unrecht legitimiert und dem Regime eine Legalitätsfassade geliefert, so der Historiker und Jurist Klaus Bästlein.

Wie weit die obersten norddeutschen Juristen gingen, zeigt ein als "Geheime Reichssache" gekennzeichnetes Schreiben der Hamburger Staatsanwaltschaft. Dabei geht es um die Ermordung von Hans Hornberger, Kurt Schill und der Eheleute Elisabeth und Gustav Bruhn durch die Hamburger Gestapo. Die vier wurden im Februar 1944 ins KZ Neuengamme gebracht und erhängt, während die Staatsanwaltschaft wegen Zugehörigkeit zu einer kommunistischen Widerstandsgruppe gegen sie ermittelte. Eigentlich sollten sie vor dem OLG angeklagt werden. Aber der Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler persönlich ordnete ihre Exekution an. Diese Geschichte ist bekannt. Die neu aufgetauchten Akten zeigen nun, dass die Gestapo die Hamburger Staatsanwaltschaft über die Exekution informierte. Und die Staatsanwaltschaft segnete den Mord nachträglich ab. Die "Exekution der Beschuldigten" durch die Polizei habe die Arbeit der Staatsanwaltschaft "nicht beeinträchtigt", schreibt die Hamburger Staatsanwaltschaft in der "Geheimen Reichssache" an den Oberreichsanwalt in Berlin. "Die Hingerichteten" würden als Zeugen für andere Verfahren "nicht benötigt". "Das ist ein bedeutendes Dokument," bestätigt Forscher Klaus Bästlein. "Es belegt, wie die Justiz einen Mord deckt. Sie macht sich der Mittäterschaft schuldig."

Diener des Regimes nach dem Krieg nicht bestraft

Als besonders unerbittlicher Strafverfolger und treuer Diener des Regimes tritt ein Staatsanwalt namens Wilhelm Stegemann in den Dokumenten hervor. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten stieg er zum Leiter der Abteilung für politische Strafsachen auf und brachte Gewerkschaftsmitglieder, Sozialdemokraten und Kommunisten vor Gericht. Er forderte Todesurteile, die dann vom Hanseatischen Oberlandesgericht auch verhängt wurden, zum Beispiel gegen den Weber Theodor Müller aus Neumünster. Der Führer dankte es Stegemann. Noch im Oktober 1944 wurde er von Hitler zum Oberlandesgerichtsrat befördert. Nach dem Krieg war Stegemann diese Beförderung nützlich. Er bezog die Pension eines Oberlandesgerichtsrats, 1964 etwa waren es 1557,63 DM. Bestraft wurde Stegemann nicht.

taz.de

Die neuen Akten des Gestapo-Verräters

Die NS-Akten aus dem Staatsarchiv Hamburg sind auch eine wichtige Quelle für den Werdegang von Alfons Pannek: Er war als "V-Mann" einer der einflussreichsten Mitarbeiter der Hamburger Gestapo. Mehr dazu auf taz.de. extern

Auch gegen den Eckernförder Reepschläger Peter Scheller führte Stegemann die Anklage, wie aus den Akten hervorgeht. Die Verhandlung findet am 13. März 1945 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht statt. Scheller wird zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Seine Äußerungen über das misslungene Attentat gegen Hitler seien "geeignet, den Glauben des deutschen Volkes an einen günstigen Kriegsausgang zu erschüttern," steht in der Begründung des Urteils.

"Kriegswichtige Aufgabe"

Aber Scheller hat Glück. Die Kreisbauernschaft in Eckernförde setzt sich für ihn ein. Der Reepschläger sei in Schleswig-Holstein der wichtigste Lieferant von Bindegarn und Seilen für die Landwirtschaft. Daher leiste er einen unverzichtbaren Beitrag für die "Volksernährung", heißt es in einem Leumundsbrief der Bauernschaft, der in der Akte Scheller enthalten ist. Dem Verurteilten wird Haftverschonung bis zum 1. Juli 1945 gewährt, damit er während der Erntezeit seiner kriegswichtigen Aufgabe nachkommen und die Bauern beliefern kann. Deutschlands Niederlage konnte das zwar nicht abwenden. Aber für Scheller hat der Strafaufschub gereicht. Im Juli war der Krieg vorbei und das Dritte Reich Geschichte.

Schellers Enkelin Karin Kinkel will diese Geschichte nicht vergessen. Sie hat sich im Hamburger Staatsarchiv die Akte ihres Großvaters kopiert, 128 Seiten. "Er hatte Größe, ich bin stolz auf meinen Opa," sagt sie.

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Dieses Thema im Programm:

Panorama 3 | 03.09.2019 | 21:15 Uhr

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