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Schleswig-Holstein: Keine Masken·pflicht an Schulen
In einigen Bundes·ländern sind die Ferien in dieser Woche zu Ende.
Und in manchen Bundes·ländern ist nach den Ferien eine Masken·pflicht.
Das heißt:
Alle Menschen in der Schule müssen eine Schutz·maske tragen.
Zum Beispiel in Hamburg.
Und in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Regierungen von diesen Bundes·ländern haben gesagt:
Die Corona-Krise ist noch nicht vorbei.
Und auch Kinder können das Corona-Virus bekommen.
Deshalb müssen wir sehr vorsichtig sein.
Und deshalb ist in der ganzen Schule eine Masken·pflicht.
Aber die Regierung von Schleswig-Holstein hat jetzt gesagt:
In den Schulen in Schleswig-Holstein ist keine Masken·pflicht.
Wir glauben nämlich:
Die Schulen sind gut vorbereitet.
Und wir brauchen die Masken·pflicht in den Schulen nicht.
Aber die Regierung hat auch gesagt:
Die Menschen müssen in der Schule trotzdem vorsichtig sein.
Vor allem in den ersten 2 Wochen nach den Ferien.
Deshalb empfehlen wir:
In diesen 2 Wochen sollen die Menschen eine Schutz·maske tragen.
Aber das Tragen von einer Schutz·maske ist keine Pflicht.
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Niedersachsen: Höhere Strafe für Menschen ohne Maske
Wegen dem Corona-Virus müssen die Menschen an manchen Orten eine Schutz·maske tragen.
Zum Beispiel in der Bahn.
Und im Bus.
Diese Regel heißt Masken·pflicht.
Jetzt hat die Regierung von Niedersachsen gesagt:
Die Masken·pflicht in Bahnen und Bussen ist wichtig.
Aber viele Menschen halten sich nicht an die Masken·pflicht.
Für diese Menschen gibt es bald eine höhere Strafe.
Hält ein Mensch sich nicht an die Masken·pflicht?
Dann musste dieser Mensch bisher 20 Euro Strafe bezahlen.
Aber bald muss dieser Mensch 150 Euro Strafe bezahlen.
Dann halten sich vielleicht bald mehr Menschen an die Masken·pflicht.
Und dann stecken sich vielleicht weniger Menschen mit dem Corona-Virus an.
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Diese Nachrichten sind vom 05. August 2020, 15.30 Uhr.
