Masken·pflicht bei Kommunal·wahlen

 

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Am 12. September sind in Niedersachsen die Kommunal·wahlen.

An diesem Tag können die Menschen in ein Wahl·lokal gehen.

            Ein Wahl·lokal ist ein bestimmter Ort.

            An diesem Ort dürfen die Menschen wählen.

Aber die Menschen können auch eine Brief·wahl machen.

            Bei einer Brief·wahl müssen die Menschen nicht in ein Wahl·lokal gehen.

Die Briefwahl können die Menschen schon vor dem 12. September machen.

Die Menschen machen die Brief·wahl aus verschiedenen Gründen.

Zum Beispiel:

Die Menschen haben am Tag von der Wahl keine Zeit.

Oder die Menschen sind krank.

 

Masken·pflicht im Wahl·lokal

Sie wollen am 12. September in ein Wahl·lokal gehen?

Dann müssen Sie einige Dinge beachten.

In den Wahl·lokalen gelten nämlich besondere Corona-Regeln.

Zum Beispiel:

Alle Menschen sollen einen eigenen Stift mitbringen.

Mit diesem Stift können Menschen die Stimm·zettel ausfüllen.

Und in allen Wahl·lokalen ist eine Masken·pflicht.

 

Fach·leute haben gesagt:

            Jeder Mensch hat das Recht zu wählen.

            Deshalb dürfen keine Menschen von einer Wahl ausgeschlossen werden.

            Und deshalb dürfen alle Menschen in ein Wahl·lokal gehen.

            Und nicht nur:

            • Geimpfte Menschen.

                        Diese Menschen haben schon eine Impfung gegen das Corona-Virus.

            • Genesene Menschen.

                        Diese Menschen hatten das Corona-Virus schon.

                        Und diese Menschen sind jetzt wieder gesund.

            • Oder getestete Menschen.

                        Diese Menschen haben vor Kurzem einen Corona-Test gemacht.

                        Und dieser Test hat gezeigt:

                        Der Mensch hat das Corona-Virus nicht.

 

Menschen wollen im Wahl·lokal keine Maske tragen?

Dann dürfen diesen Menschen trotzdem wählen.

Aber dann dürfen diese Menschen nicht im Wahl·lokal wählen.

Dann müssen diese Menschen eine Brief·wahl machen.

 

Nur bestimmte Personen müssen im Wahl·lokal keine Maske tragen:

Zum Beispiel kleine Kinder.

Oder besonders kranke Menschen.

Diese kranken Menschen brauchen aber von einem Arzt eine Bescheinigung.

            Ein anderes Wort für eine Bescheinigung von einem Arzt ist Attest.

Auf dieser Bescheinigung muss stehen:

            Dieser Mensch kann aus besonderen Gründen keine Maske tragen.

 

Ein Mann wirft Briefwahlunterlagen in eine Wahlurne. © TeleNewsNetwork

Kommunal·wahlen in Niedersachsen

Am 12. September waren in Niedersachsen Kommunal·wahlen. Wichtige Informationen zu diesen Kommunal·wahlen finden Sie hier. mehr

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