Ermittlungen wegen sexueller Belästigung
In Schleswig-Holstein ermittelt die Staats·anwaltschaft gegen einen Mann.
Die Staats·anwaltschaft ist eine Behörde.
Die Staats·anwaltschaft prüft:
• Hat ein Mensch etwas Verbotenes getan?
Dann fordert die Staats·anwaltschaft vor Gericht:
Dieser Mensch soll eine Strafe bekommen.
• Oder hat ein Mensch nichts Verbotenes getan?
Dann bekommt der Mensch keine Strafe.
Die Staats·anwaltschaft prüft nämlich:
Hat der Mann mehrere Frauen sexuell belästigt?
Sexuelle Belästigung ist eine Straf·tat.
Bei sexueller Belästigung fasst ein Täter einem Opfer zum Beispiel zwischen die Beine.
Das ist verboten.
Was ist passiert?
Der Mann war in einer großen Organisation.
Eine Organisation ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Organisation heißt Weißer Ring.
Der Weiße Ring hilft Opfern von Verbrechen.
Zum Beispiel wenn ein Mensch von einem anderen Menschen verletzt wird.
Oder wenn ein Mensch überfallen wird.
Den Weißen Ring gibt es in vielen Städten in Deutschland.
Der Mann war der Chef vom Weißen Ring in Lübeck.
Lübeck ist eine Stadt in Schleswig-Holstein.
Die Staats·anwaltschaft hat gesagt:
Der Mann hat sich mit Opfern von Verbrechen getroffen.
Viele von diesen Opfern sind Frauen.
Der Mann sollte diesen Frauen helfen.
Aber Hinweise haben gezeigt:
Der Mann hat den Frauen nicht geholfen.
Der Mann hat die Frauen wahrscheinlich sexuell belästigt.
Der Mann hat gesagt:
Ich habe die Frauen nicht sexuell belästigt.
Jetzt muss die Staats·anwaltschaft herausfinden:
Hat der Mann die Frauen sexuell belästigt?
Diese Nachricht ist vom 05. April 2018, 15 Uhr.
