Bäder·regelung in Mecklenburg-Vorpommern ist ungültig
Ein wichtiges Gericht in Greifswald hat eine Entscheidung getroffen.
Greifswald ist eine Stadt in Mecklenburg-Vorpommern.
Das wichtige Gericht hat gesagt:
Die Bäder·regelung für Mecklenburg-Vorpommern ist ungültig.
Die Bäder·regelung erlaubt Läden besondere Öffnungs·zeiten.
Diese Öffnungs·zeiten sind an Sonntagen.
Diese Sonntage sind zwischen den Monaten März und Oktober.
Die Bäder·regelung ist für bestimmte Läden.
Zum Beispiel:
• Super·märkte.
• Oder Läden für Kleidung.
In diesen Läden gehen viele Touristen gerne einkaufen.
Touristen sind Urlauber.
Touristen machen eine Reise.
Auf dieser Reise besuchen Touristen zum Beispiel eine Stadt.
Die Läden sind in bestimmten Orten in Mecklenburg-Vorpommern.
Zum Beispiel:
• In Rostock.
• Und in Wismar.
In diesen Orten sind oft viele Touristen.
Das Gericht hat auch gesagt:
Die Bäder·regelung verstößt gegen die Verfassung.
In einer Verfassung stehen die Regeln von einem Staat.
Deshalb braucht Mecklenburg-Vorpommern eine neue Bäder·regelung.
Jetzt prüfen Fach·leute:
Wie muss die neue Bäder·regelung sein?
Diese Nachricht ist vom 18. Juli 2018, 15 Uhr.
