Strafjustizgebäude des Landgericht Hamburg am Sievekingplatz. © picture alliance / xim.gs
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AUDIO: Sterbender Patient bestohlen: Bewährungsstrafe (1 Min)

Sterbender Patient bestohlen: Bewährungsstrafe für Krankenschwester

Stand: 24.09.2024 17:52 Uhr

Eine Krankenschwester hatte vor drei Jahren im Hamburger Albertinen Krankenhaus einen sterbenden Patienten bestohlen. Dafür hat das Hamburger Landgericht die 32-Jährige am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht sie noch zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, danach sie war in Berufung gegangen.

Der Patient hatte einen Herzinfarkt, er wurde mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Als er auf einer Trage an der 32-Jährigen vorbeigetragen wurde, fiel sein Portemonnaie herunter. Sie hob es auf und steckte es ein, während sich alle anderen um den Patienten kümmerten. Das hat die 32-Jährige vor dem Landgericht eingeräumt. Auch, dass sie in den Tagen darauf mit der EC-Karte des Bestohlenen Geld am Automaten abhob, während er im Sterben lag.

Weitere Straftaten

Das Amtsgericht war im ersten Prozess noch davon ausgegangen, dass sie auch seinen Schlüssel mitgenommen und in seine Wohnung gegangen war, um dort an die Pins der Bankkarten zu kommen. Davon ging das Landgericht im Berufungsprozess nicht mehr aus. Möglich sei auch, dass die Pins auf einem Zettel im Portemonnaie notiert waren.

In die Strafe sind weitere Taten mit eingeflossen. Die Angeklagte hat auch noch Krankschreibungen gefälscht und von ihrer Krankenkasse Krankengeld kassiert, das ihr nicht zustand.

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 24.09.2024 | 18:00 Uhr

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