Stand: 29.08.2004 23:15 Uhr

Umstrittener Schutz für Prominente gefährdet Pressefreiheit

Verbotene Fotos

Nur noch gucken, nie mehr drucken - so könnte es bald in den Redaktionen heißen, wenn es um die Fotos prominenter Menschen geht. Denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit seinem Urteil vom 24. Juni die Grenzen der Berichterstattung über Stars und Sternchen neu festgelegt. Wird das Urteil rechtskräftig, könnten die Schönen und Reichen künftig selbst bestimmen, welche Fotos veröffentlicht werden dürfen. Verleger- und Journalistenverbände sehen deshalb die Pressefreiheit bedroht. Zapp über die Auswirkungen des "Caroline-Urteils".

Matthias Prinz, Medienanwalt aus Hamburg, kämpft für die Rechte der Promis. Auch dafür, dass Bilder verboten werden, die Prinzessin Caroline zum Beispiel beim Reiten, Tennisspielen oder im Skiurlaub zeigen. Vor acht Wochen konnte er einen großen Erfolg feiern, denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass Privates von Prominenten in Wort und Bild ohne deren Einwilligung künftig tabu ist - es sei denn, das Private trage zur öffentlichen Debatte bei. Dieses so genannte "Caroline-Urteil" aus Straßburg sorgt für viel Wirbel. Doch Matthias Prinz freut sich: "Es war ganz entscheidend, hier mehr Freiraum zu schaffen. Wir haben dafür zu sorgen, dass die Garantie der Privatsphäre, die die europäische Menschenrechtskonvention jedem europäischen Bürger bietet, für jeden gilt. Für alle Bürger, auch wenn sie prominenter sind."

Krise für die Regenbogenpresse

München-Ismaning, hier sitzt die Redaktion der Boulevardzeitschrift "die aktuelle". Bilder von Prominenten gehören hier zum täglichen Geschäft - wie auch bei den 25 anderen Titeln der so genannten Regenbogen-Presse in Deutschland. Fotos nur noch gucken, aber nicht drucken? Die Branche ist empört über das "Caroline-Urteil". "Hier wird Prominenten eingeräumt, die Kameras einzuschalten, das Licht anzuknipsen und wenn sie nicht mehr wollen, wenn es ihnen nicht mehr passt, wenn sie keine gute Figur mehr machen, weil sie vielleicht zu viel getrunken haben, die Kameras und die Scheinwerfer wieder auszumachen", empört sich Tonio Montel, Chefredakteur "die aktuelle”. Scheinwerfer aus, Kamera aus, das ist für den Boulevard undenkbar, denn schließlich wolle man auch die Schattenseiten aus der Welt der Stars und Sternchen zeigen, so das Argument.

Mehr Privatsphäre oder mehr Gewinn?

Zwar ist das Straßburger Urteil noch nicht rechtskräftig, doch Promi-Anwalt Matthias Prinz zieht schon einmal eine erste Bilanz. "Die Fotos, die wir in den letzten Jahren jedes Jahr gesehen haben, die völlig inhaltslos sind, also wenn Sie immer wieder dieselben Mandanten von uns in immer wieder denselben Badehosen, denselben Bikinis aufs Neue am Strand entlang gehen sehen, wo wirklich gar keine Aussage mehr da ist, von diesen Bildern haben wir dieses Jahr weniger gesehen, denn die sind nun wirklich überhaupt nicht mehr zu rechtfertigen." Nicht zu rechtfertigen ist allerdings auch, wie Anwälte für Persönlichkeitsrechte kämpfen, wo es offenbar nur um finanzielle Interessen geht. Zum Beispiel Claudia Schiffer: Anfang vergangenen Jahres verklagte das Top-Modell Zeitungen wegen eines Fotos, auf dem sie mit ihrem Baby im Arm zu sehen ist - angeblich, um ihr Kind zu schützen, das auf dem Bild aber kaum zu erkennen ist. Wenig später ist ihr Sohn Caspar jedoch ganz genau zu erkennen: auf dem Titelbild des neuen Quelle-Katalogs, gemeinsam mit seiner Mutter. Dazu machen sie auch noch gemeinsam TV-Werbung für "kinder"-Schokolade. Ihr Anwalt Matthias Prinz verteidigt dieses Vorgehen so: "Wenn sich ein Fotomodell, was davon lebt, für Fotos bezahlt zu werden, die Entscheidung vorbehält, in welchen Medien sie gerne mit ihren Fotos erscheinen möchte, ist das doch das Normalste der Welt. Ein Fußballspieler entscheidet ja auch, in welchem Verein er spielt."

Michael Konken vom Deutschen Journalisten-Verband hat da eine andere Einschätzung parat: "Dieses Recht am eigenen Bild wird jetzt eigentlich zum Recht der eigenen Verwertung. Das heißt, wir drehen hier etwas in Richtung Prominenz um. Die Prominenten können künftig selbst bestimmen, wann etwas veröffentlicht wird und wann nicht. Und das kann auch nicht im Rahmen der Berichterstattung sein. Das heißt, uns Journalisten werden da die Hände gebunden."

Konsequenzen auch für seriöse Blätter

Verboten wurde auch hier etwas, beim "Manager Magazin" in Hamburg: In der November-Ausgabe erschien ein Artikel über die Unternehmensgruppe Merckle. Heute darf ihn uns die Redaktion nicht mehr zeigen, wegen Bildern von Unternehmer Ludwig Merckle. Der ratiopharm-Gründer Merckle hatte gegen ihren Abdruck geklagt, obwohl es keine Paparazzi-Fotos sind. "Wir haben die Bilder aufgenommen beim Tag der offenen Tür des Unternehmens, wo also Journalisten zugelassen waren: Fotoreporter, Fernseh-Teams", berichtet Arno Balzer, Chefredakteur vom Manager Magazin, und kommt dann zu einem bedeutsamen Punkt: "Parallel war auch in einem anderen Magazin ein Artikel über die Unternehmensgruppe Merckle. Der war etwas positiv für die Merckles gelaufen. Soweit ich weiß, sind die Merckles da nicht gegen die Verwendung der Fotos vorgegangen." Die richterliche Begründung für das Verbot im Manager Magazin: Die Fotos dienten nur der Befriedigung der Neugier der Leser. Arno Balzer fasst die Konsequenz des "Caroline-Urteils" aus seiner Sicht zusammen: "Jede Form von investigativem Journalismus trocknet man damit aus, de facto."

Gegenwehr der Verleger

"Kritischer Journalismus, der sich auch auseinandersetzt mit Fehlverhalten von Prominenten, wird dann untersagt, weil sofort die Persönlichkeitsrechte eines Prominenten berührt sind", befürchtet Wolfgang Fürstner vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger. Deshalb appellieren jetzt die größten deutschen Verlagshäuser an Bundeskanzler Schröder, gegen das Straßburger "Caroline-Urteil" vorzugehen, weil es die Pressefreiheit gefährde. Die Bundesregierung soll dies verhindern. Fürstner gibt hierzu zu bedenken: "Ich habe ja die Sorge, dass Politiker, die selber betroffen sein könnten - und der Kanzler ist einer der Betroffenen - diese möglicherweise ein solche Urteil durchaus mit einer gewissen Befriedigung sehen und vielleicht gar nicht die Motivation haben und auch die Notwendigkeit sehen, hier im Sinne einer freien Presse agieren zu müssen." Der ARD-Vorsitzende Jobst Plog sagt dazu: "In der Tat sind Politiker sind durch Medienberichterstattung stärker betroffen. Aber in allen Grundsatzpapieren aller deutschen Parteien findet sich das Bekenntnis zu einem freien Journalismus in einem freien Land. Daran muss man Politiker gelegentlich erinnern, aber in der Regel sind die Erinnerungen auch erfolgreich."

Die Einspruchsfrist läuft

Bis zum 24. September kann die Bundesregierung Einspruch gegen das Urteil einlegen. Und so hoffen alle auf den, der früher gerne den Medienkanzler gab. Doch der ist, das wissen alle, mittlerweile sauer, fühlt sich bisweilen als "Medienopfer", manchmal sogar zu Recht - wenn es zum Beispiel um die Bilder seiner Adoptivtochter geht - und gerade deshalb die Appelle aller Medien in Deutschland. Auch Jobst Plog mahnt: "Wir müssen aufpassen, dass in diesem Land das liberale Klima erhalten bleibt, das wir bisher immer gehabt haben. Und das setzt nun mal voraus, dass die Presse so frei ist wie irgend möglich." Arno Balzer vom Manager Magazin steckt noch einmal den Bedeutungsrahmen des Urteils ab: "Es betrifft eigentlich alle Medien von Bild-Zeitung bis hin zu Spiegel und Manager Magazin. Alle Aspekte der Presse sind davon betroffen. Alle müssen auch das Interesse daran haben, dass sie sich diese Einschränkung der Pressefreiheit nicht vorsetzen lassen. Das Thema 'Vierte Gewalt' könnten wir dann langfristig sonst vergessen in dieser Form."

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ZAPP | 29.08.2004 | 23:15 Uhr

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