Sendedatum: 27.05.2009 23:00 Uhr

Journalistenfrust - Gerichtsurteile behindern Berichterstattung

von Gita Datta und Josy Wübben

Hamburg. Sehr attraktive Stadt: Schiffe, Hafen, Elbe. Aber nicht nur bei Touristen ist die Hansestadt beliebt, sondern auch bei Medienanwälten und ihren Promis. Die allerdings kommen weniger wegen des maritimen Flairs, als mehr wegen der Hamburger Richter. Anders als bei anderen Verfahren, kann man sich beim Presserecht den Gerichtsstandort nämlich ziemlich frei auswählen. Egal, ob der Kläger in München, Essen oder Leipzig sitzt, meistens kann er sein Recht geltend machen, wo er möchte. Naja, und wenn man gegen die Presse gewinnen will, versucht man es eben gerne in Hamburg. Oder – auch ein Geheimtipp Berlin.

Landgericht Hamburg - Sitzungssaal 335. Jede Woche, immer freitags, treffen sich hier Medienanwälte aus ganz Deutschland im Auftrag ihrer Mandanten. Auch Rolf Schälike ist jede Woche hier. Immer wieder stellt er fest, dass viele Kläger und Angeklagte überall wohnen, nur nicht in Hamburg. Rolf Schälike, Gerichtsbeobachter: „Der Klambt-Verlag sitzt nicht in Hamburg, die Kölnische Zeitung sitzt auch nicht in Hamburg, die Morgenpost ist wohl hier. Leipziger Verlags- und Druckereihaus sitzt auch in Dresden oder in Leipzig. Der Bayerische Rundfunk. Also sie sitzen alle nicht hier.“ Dass soviele ortsfremde Medien hier in Hamburg verklagt werden, ist kein Zufall. Die Kläger, häufig Prominente, erhoffen sich hier günstige Urteile. Und deshalb klagen sie gegen die Medien hier in Hamburg. Spyros Aroukatos, Anwalt für Medienrecht: „Ich kann sagen aus meiner Erfahrung: Die entscheiden pressefeindlicher und anspruchstellerfreundlicher als Gerichte am Sitz vieler Redaktionen, die ich vertrete. Das kann man so sagen.“ Stefan Niggemeier, Medienjournalist: „Es findet bei dieser Abwägung Meinungsfreiheit auf der einen Seite und Persönlichkeitsrechte auf der anderen, entscheiden die Hamburger Richter eigentlich fast immer zugunsten des Persönlichkeitsrechts und nicht der Meinungsfreiheit.“

Bessere Chancen?

Und deshalb haben auch sie Schutz vor den Medien bei der Hamburger Pressekammer gesucht. Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder wehrte sich gegen die Nachrichtenagentur ddp. Die hatte berichtet, dass Schröder sich die Haare färben ließe. Weder Schröder noch ddp kommen aus Hamburg. Joschka Fischer verklagte die „Die Welt“. Die Zeitung hatte mit seinem Foto Werbung gemacht. Auch Joschka Fischer und die „Die Welt“ haben mit Hamburg nichts zu tun. Caroline von Monaco setzte sich gegen die „Bunte“ durch, weil das Blatt erfundene Geschichten über die Prinzessin gedruckt hatte. Und wieder: Kläger und Beklagte sind keine Hamburger. Jan Hegemann, Anwalt für Medienrecht: „Naja, Sie können zum Beispiel in Hamburg sehen, dass die gesamten Yellow-Press-Verfahren eines Unternehmens, das in Offenburg seinen Hauptsitz hat, mit Klägerinnen und Klägern, von denen allenfalls zufällig und eher selten jemand aus Hamburg kommt, trotzdem alles in Hamburg verhandelt wird.“ René Martens, Medienjournalist: „Da kann man natürlich schon vermuten, dass es diese Wahl des Gerichtsstandes damit zu tun hat, dass sie sich hier bessere Chancen erhoffen. Also wenn es gegen einen verlag aus dem süddeutschen Raum geht, warum klagt dann jemand, der in München lebt, z.B. hier in Hamburg.“ 

Das ist nur möglich wegen einer Sonderregelung: Dem sogenannten fliegenden Gerichtsstand. Er erlaubt den Klägern freie Auswahl des Gerichts, wenn sie sich gegen vermeintliche oder auch tatsächliche Persönlichkeitsverletzungen zur Wehr setzen wollen. Spyros Aroukatos, Anwalt für Medienrecht: „Durch den fliegenden Gerichtsstand kann der Kläger zu jedem Gericht gehen, wo theoretisch eine Sendung oder eine Zeitung erreichbar gewesen ist.�? Jan Hegemann, Anwalt für Medienrecht: „Das hat die Konsequenz, dass der Kläger sich aussuchen kann, den Richter, von dem er weiß oder aufgrund bekannter Rechsprechung annehmen darf, dass der seinem Begehren günstig gesinnt sein wird.“ Und deshalb strömen viele hierher, zum Hamburger Landgericht. Nur noch eine andere Pressekammer  in Deutschland ist bei Klägern ebenso beliebt: das Landgericht in Berlin. Johannes Weberling, Professor für Medienrecht: „Ich denke, dass die Grundaussage, dass Hamburg und Berlin betroffenenfreundlicher entscheiden als andere Gerichte, sicherlich zutrifft.“ Spyros Aroukatos, Anwalt für Medienrecht: „Die Folge ist ganz klar eine Einschränkung der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit. Also, das kann man meine ich auch so sagen, und deswegen muss hier entgegengewirkt werden.“

Bei Klägern beliebt

Beispiel: Burda-Verlag. Der produziert Titel wie „Focus“, „Bunte“ oder „Freundin“. Burdas Hauptsitz ist Offenburg. Trotzdem: In mehr als 80 Prozent aller Fälle wird der Verlag in Hamburg und Berlin verklagt. Dabei kommen fast alle der beklagten Titel aus Süddeutschland. Wie Burda geht es vielen Verlagen. Mit absurden Folgen. Spyros Aroukatos, Anwalt für Medienrecht: „Jetzt reisen auf beiden Seiten Zeugen, Anwälte und so weiter und so fort, beide in meinem Fall aus Dresden, beide reisen nach Hamburg und führen dort Prozesse. Es entscheidet ein Gericht 500 Kilometer weit weg, dem man erst mal erklären musste, wer ist der Anspruchsteller und wer ist die Zeitung?“ René Martens, Medienjournalist: „Man kann schon sagen, dass der fliegende Gerichtsstand missbraucht wird, oft genug. Von Anwälten, die sehr genau wissen, welche Gerichte Entscheidungen fällen, die in ihrem Sinne sind. Und das kann ja nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.“ Doch die Zahlen sprechen für sich. Die Pressekammern in Hamburg und Berlin sind bei Klägern beliebt. Sie haben in den vergangenen Jahren jeweils mehr als 1000 Fälle verhandelt. 6 mal soviel wie die Pressekammern in den Medienmetropolen Köln oder München.

Absurde Situation

Auch sie zog es nach Hamburg. Maja von Hohenzollern. Sie liebt Kameras und den großen Auftritt. Mit Medien hat die Prinzessin also eigentlich kein Problem. Als sich aber die „Dresdner Morgenpost“ einer Strafanzeige ihres Ex-Mannes annahm, wurde die „Schöne Prinzessin“ („Dresdner Morgenpost“ vom 27.01.2007) ungehalten. Vor dem Dresdner Landgericht versuchte sie den Artikel über den Betrugsverdacht zu verhindern und scheiterte. Weil der identische Bericht gleichzeitig im Online-Angebot der „Dresdner Morgenpost“ zu lesen war, klagte Maja von Hohenzollern erneut. Dieses Mal vor dem Hamburger Landgericht. Und hier bekam sie Recht. Nicht nur für Medienrechtler eine absurde Situation. Spyros Aroukatos, Anwalt für Medienrecht: „Jetzt haben Sie zwei Entscheidungen von zwei Gerichten in derselben Sache. Einmal Print, einmal Online und gegenteilige Entscheidungen. Der Zeitungsbericht darf weiter verbreitet werden, der Onlinebericht darf nicht verbreitet werden. Was war jetzt recht? Was war Unrecht? Tja, drüber gibt es unterschiedliche Meinungen. Aber das ist nicht das, was man Rechtssicherheit nennt.“

Im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit

Auch viele Blogger werden häufig in Hamburg verklagt. So auch Stefan Niggemeier. Das Landgericht Hamburg hatte entschieden, dass er auch für die Leser-Kommentare auf seiner Homepage verantwortlich sei. Stefan Niggemeier Freier Medienjournalist: „Das Problem ist, dass die Hamburger Richter wirklich im Zweifelsfall gegen die Meinungsfreiheit entscheiden. Also, dass im Grunde die Richter anscheinend der Meinung sind, es ist viel schlimmer, wenn irgendwo für eine Stunde oder für ein paar Stunden etwas Unzulässiges stand. Und das muss man um jeden Preis verhindern, auch wenn das bedeutet, dass im Grunde eine öffentliche Debatte gar nicht stattfinden kann.“ Und deshalb stehen jetzt immer häufiger solche Sätze in seinem Blog: “Kurze Unterbrechung. Ich bin ein paar Tage unterwegs und kann die Kommentare nicht kontrollieren.“ Auch viele Zeitungen mussten nach dem Hamburger Urteil ihre Online-Angebote einschränken. Stefan Niggemeier, Medienjournalist: „Wenn jeder Kommentar erst freigeschaltet werden muss, was sich dann auch mal ein paar Stunden verzögert, weil jemand mal nicht am Rechner sitzt oder so, kommt, glaube ich, so eine Diskussion nicht zustande. Also, man schafft es vielleicht, heikle Äußerungen zu verhindern, aber im Zweifel verhindert man dadurch auch die ganze Diskussionen.“

Grottenfalsche Interpretationen

Stasi-Spitzel oder IM – inoffizieller Mitarbeiter: Dass jemand Gregor Gysi so nennt, dagegen wehrt sich der Linkspolitiker mit aller Macht. Auch vor Gericht. Natürlich in Hamburg. Jan Hegemann, Anwalt für Medienrecht: „An den Hamburger Gerichten, Land- und Oberlandesgericht, hat sich eine Auffassung zum Beweiswert der Unterlagen, die die Stasi hinterlassen hat, herausgebildet, die für diejenigen, die unter Stasiverdacht stehen, ziemlich günstig ist.“ Johannes Weberling, Professor für Medienrecht: „Fälle, die mit der Namensnennung von Stasi-Tätern oder SED-Tätern zu tun haben, werden gerne in Hamburg und Berlin verhandelt, weil diese Gerichte eine sehr, sehr eigenwillige, ich will nicht sagen, grottenfalsche Interpretationen der Beschlüsse, des Bundesverfassungsgerichts, zu diesem Thema haben.“

Pressespektakel

Der fliegende Gerichtsstand macht auch dies möglich: Wer klagefreudig ist, kann gleich mehrere Gerichte bemühen. Gleichzeitig. Dieses Erlebnis hatte auch die ARD-Sendung „Plusminus“. Der Finanzdienstleister AWD sowie zwei leitende Mitarbeiter hatten gegen einen Bericht geklagt und insgesamt 19 Unterlassungserklärungen eingefordert. An 8 Gerichten. Jan Hegemann, Anwalt für Medienrecht: „Der fliegende Gerichtsstand erlaubt es Ihnen, z.B. einstweilige Verfügungen an sechs oder sieben oder zehn Landgerichten gleichzeitig anhängig zu machen. In der Hoffnung irgendeine der Kammern wird schon die Auslegung finden, die im Sinne meines Antrages ist, und dann wird die Verfügung erlassen. Auch wenn sie an 5 anderen Kammern nicht erlassen wird.“ Eine absurde Situation. Und deshalb fordern jetzt manche Medienexperten und Politiker ein Ende dieser Sonderregelungen. Denn die Urteile aus Hamburg und Berlin zeigen Wirkung. Spyros Aroukatos, Anwalt für Medienrecht: „Es darf kein Journalist eine Hamburger Schere oder Berliner Schere im Hinterkopf haben und davon ausgehen müssen: Ja, bei Dir zu Hause darfst Du das sagen, darfst Du das schreiben, aber wenn auch nur ein Exemplar dieser Zeitung nach Hamburg geht, wenn auch nur ein einziger Internetleser das abruft in Hamburg, dann ist es verboten.“ Doch vorläufig geht das Pressespektakel weiter. Immer am Freitag. Beim Hamburger Landgericht. Im Zimmer 335. 

Übrigens: Welch Überraschung – weder die Hamburger noch die Berliner Pressekammer wollten hierzu Stellung nehmen.

Dieses Thema im Programm:

ZAPP | 27.05.2009 | 23:00 Uhr

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