Urteil zur Staatsferne: Zu viel Einfluss im ZDF
Höchstens ein Drittel der Mitglieder der öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien darf "staatsnah" sein. Außerdem müssen die Gremien transparenter arbeiten.
Höchstens ein Drittel der Mitglieder der öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien darf "staatsnah" sein. Außerdem müssen die Gremien transparenter arbeiten.