Stand: 21.05.2013 19:00 Uhr

Mutterschutz: Eine Frage des Gewichts

von Nils Casjens & Anne Ruprecht

Susann war am Ende des vierten Schwangerschaftsmonats, als der Arzt ihr eine folgenschwere Diagnose mitteilen musste: Ihre Tochter hatte einen schweren Gendefekt und war nicht lebensfähig. Das Kind strampelte und zappelte in ihrem Bauch - doch es war klar, es würde nie leben können.

VIDEO: Mutterschutz: Eine Frage des Gewichts (8 Min)

Die junge Mutter stand vor einer schwierigen Entscheidung: Sollte sie warten, bis das Kind in ihrem Bauch stirbt oder sollte sie die Schwangerschaft beenden? Tagelang überlegte sie und entschied sich dann für die vorzeitige Geburt. Sechs Tage lag sie in künstlich erzeugten Wehen, dann kam ihre Tochter Sara-July tot zur Welt.

Kündigung nach der Frühgeburt

Als ob dieses Erlebnis alleine nicht gereicht hätte, kam nur zehn Tage später der nächste Schock: Sie erhielt vom Arbeitgeber die Kündigung. Nach gängiger Rechtsprechung hat sie keinen Anspruch auf Mutterschutz und damit auch keinen Kündigungsschutz. Denn sie gilt  nicht als Mutter.

Hände halten ein brennendes Grablicht. © picture-alliance / ZB Foto: Patrick Pleul
Zur Trauer um das verlorene Kind kam für die Mutter auch noch die Kündigung.

Das Problem: Im Gesetz steht, dass eine Frau nur dann Mutterschutz bekommt, wenn sie eine Entbindung hatte. Doch was eine Entbindung ist, davon haben Juristen eine ganz eigene Vorstellung: Nur wenn ein totgeborenes Kind mehr als 500 Gramm wiegt, gilt es als Entbindung. Wiegt das Kind weniger als 500 Gramm, ist es keine Entbindung. Und die Mutter bleibt ohne Mutterschutz.

Gewichtsgrenze für Muttergefühle?

Sarah-July, die kleine Tochter von Susann, wog bei der Geburt unter 500 Gramm und alles Zappeln und Strampeln und auch die Muttergefühle von Susann zählen nichts. In ihrer Not schrieb sie an Familienministerin Kristina Schröder. Diese zeigt sich zwar empört, mehr aber auch nicht. Sie verweist auf die nächste Legislaturperiode. Ob sie dann allerdings noch Familienministerin ist, ist unklar.

Dieses Thema im Programm:

Panorama 3 | 21.05.2013 | 21:15 Uhr

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