Stand: 27.08.2013 11:30 Uhr

Stalking: Das Recht schützt eher Täter als Opfer

von Linda Luft & Brid Roesner
Stalking-Opfer Ursula Cahn. © NDR
Stalking-Opfer Ursula Cahn muss sich gegen ihre ehemalige Freundin wehren.

Immer wieder steht sie vor der Tür, klingelt Sturm, hat sich ein Loch durch den Zaun gebrochen. Ursula Cahns ehemalige Lebensgefährtin ist hartnäckig, wenn es um Kontaktsuche geht. Sogar für Besuch die Tür zu öffnen, kann für Ursula Cahn riskant sein. Ihre Ex-Partnerin könnte die Situation nutzen, um hereinzukommen.

Vor einem dreiviertel Jahr hat sich Ursula Cahn von ihrer Partnerin getrennt - nach 13 gemeinsamen Jahren. Eine Trennung, die die ehemalige Geliebte nicht akzeptieren will. Seitdem sucht sie Ursula Cahn immer wieder auf. Diese will mit ihr nur noch über die Anwälte sprechen, doch sie kann sich der ständigen Beobachtung, den Nachstellungen und Verfolgungen kaum erwehren.

Opferschutz seit 2007 gesetzlich verankert

Seit 2007 gibt es ein Gesetz, das Opfer vor Stalkern schützen soll. Wenn es durch Verfolgung, ständige Beobachtung, Telefonanrufe zu jeder Tag- und Nachtzeit oder ähnlichem zu einer "schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung" kommt, dann soll das Gesetz greifen und die Opfer dieser Übergriffe schützen.

Damals war das neue Gesetz als Durchbruch gefeiert worden. Endlich, so die einhellige Meinung, wurde Stalking als tätlicher Eingriff in den Lebensentwurf des Einzelnen anerkannt, war die Belagerung, Beleidigung und Verfolgung durch ehemalige Partner, Bekannte oder auch von Menschen, die gegen den erklärten Willen des Opfers den Kontakt wollten, gerichtlich zu ahnden.

Gesetz gegen Stalking wenig wirksam

In der Praxis stellt sich nun, nach einigen Jahren, das Gesetz als zahnloser Tiger heraus. Zwar wurden 2012 in Bayern beispielsweise 1800 Ermittlungen wegen des Verdachts des Stalking geführt, doch kam es nur zu 70 Anklagen. Und schon die Schwelle, dass die Staatanwaltschaft überhaupt Ermittlungen beginnt, ist hoch.

Kritiker bemängeln, dass die Opfer selbst erst ihr Leben ändern, im Zweifelsfall Arbeits- oder Wohnstätte wechseln müssten, ehe sich die Staatsanwaltschaft ihres Falles annehmen. Und wenn sie dann ermitteln und es zur Anklage oder gar zur Verurteilung kommt, sei der Schuldspruch oft zu mild.

Verharmlosung weit verbreitet

Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU). © dpa/picture-alliance Foto: Inga Kjer
Will eine Gesetzesverschärfung: Die bayerische Justizministerin Merk (CSU).

Doch auch in der Bevölkerung wird Stalking oft immer noch verharmlost: "Für mich ist das Schlimme, dass Stalking von vielen Menschen immer noch als Bagatell-Delikt angesehen wird, weil es so ein vielschichtiges Handeln ist, dass es zum Teil ja auch ganz nette Aspekte hat, wenn man das mal aus der Entfernung anschaut: Wenn jeden Tag Rosen vor der Tür liegen, dann könnte man auch sagen, das ist ja sehr nett. Für eine Frau kann das eine extreme Belastungssituation sein, wenn das jemand ist, den sie überhaupt nicht mag und sie merkt, dass da auch eine Drohung mit im Spiel ist", so die Bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU). Sie fordert vor allem die Bundesjustizministerin auf aktiv zu werden.

Ursula Cahn will nicht umziehen, will sich aber auch nicht länger von ihrer ehemaligen Partnerin schikanieren lassen. Mit ihrem Anwalt will sie gerichtliche Schritte prüfen und hofft, dass die Nachstellungen dann als das anerkannt werden, was sie sind: "Eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung" - und das ist seit 2007 strafbar.

Dieses Thema im Programm:

Panorama 3 | 27.08.2013 | 21:15 Uhr

JETZT IM NDR FERNSEHEN

Nordmagazin 03:15 bis 03:45 Uhr