Stand: 03.08.2012 21:15 Uhr

Göttinger Organskandal wegen Panne in Bayern

von Jasmin Klofta und Anne Ruprecht, Panorama 3
Eine Frau geht in den Eingangsbereich des Universitätsklinikums Regensburg © dpa-Bildfunk Foto: Armin Weigel
Am Universitätsklinikum Regensburg sollen zwei Ärzte im Jahr 2005 gegen das Transplantationsgesetz verstoßen haben.

Es ist der wohl größte Transplantationsskandal in der Geschichte Deutschlands:  In Göttingen soll der ehemalige Leiter der Transplantationschirurgie Krankenakten manipuliert haben, um Patienten auf der Warteliste nach oben zu befördern und so bevorzugt mit einer Leberspende zu versorgen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt wegen Bestechlichkeit in insgesamt 25 Verdachtsfällen. Auch am Uniklinikum Regensburg ist es in der Vergangenheit womöglich zu ähnlichen Manipulationen gekommen wie in Göttingen. Der im Fall Göttingen verdächtigte Arzt war dort damals als Oberarzt tätig. Ein weiterer Mediziner, der verantwortliche Leiter der Transplantationsmedizin Regensburg, wurde inzwischen freigestellt. Laut Universitätsklinik geht es um rund 23 Verdachtsfälle aus den Jahren 2004 bis 2006.

Politiker aller Parteien rufen nach verschärften Kontrollen, Gesundheitsminister Daniel Bahr will das Thema Transplantation nun zur Chefsache machen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat Ermittlungen aufgenommen, die Bayerische Landesregierung demonstriert entschlossenes Handeln, das Uniklinikum Regenburg verspricht lückenlose Aufklärung. Doch hätten die Behörden schon vor Jahren handeln können.

Eine späte, eine verspätete Aufklärung?

Der Prüfbericht der Bundesärztekammer zu einer umstrittenen Leber-Transplantation © Panorama 3
Der Prüfbericht der Bundesärztekammer liegt Panorama 3 vor.

Ein bisher unveröffentlichter Bericht der Prüfungskommission der Bundesärztekammer, der Panorama 3 vorliegt, zeigt nun detailliert: Schon im Jahr 2006 waren Machenschaften dieser beiden Ärzte Anlass für ausführliche Untersuchungen. Damals, im Jahr 2005, war eine Leber von Regensburger Ärzten zur Transplantation nach Jordanien gebracht worden. Bei der Vermittlungsstelle Eurotransplant war die Empfängerin als Regensburger Patientin gemeldet worden. Das Ergebnis des Berichts ist in diesem Fall eindeutig: Die beteiligten Ärzte haben gegen das Transplantationsgesetz verstoßen. Und weitere fragwürdige Praktiken und Ungereimtheiten kamen ans Licht.

Bereits 2006 wurde der Prüfbericht an die zuständigen Behörden in Bayern übersandt, an das Sozialministerium, das  Justizministerium, das Wissenschaftsministerium und die Bayerische Landesärztekammer. Doch Konsequenzen gab es praktisch keine. Dabei hätte der Bericht schon damals Anlass für eine genaue Untersuchung der Transplantationsmedizin in Regensburg sein können, wie sie nun erfolgt.

Offene Fragen zur Kooperation

Vor allem eine Kooperation zwischen der Uniklinik Regensburg und dem Jordan Hospital in Amman erscheint der Prüfungskommission fragwürdig. Der Vertrag über diese Kooperation liege nicht vor, moniert der Bericht. Laut Aussagen der Beteiligten sollte die Kooperation dem Aufbau eines Leber-Transplantationsprogrammes in der jordanischen Klinik dienen und gleichzeitig praktische Erfahrungen der Regensburger Ärzte vertiefen. Doch es werde nicht deutlich, so der Bericht, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Es gäbe kein "Konzept systematischer transplantationsmedizinischer Ausbildung" von jordanischen Ärzten, die Regensburger Ärzte waren offenbar immer nur für den Eingriff selbst in Jordanien, reisten nach der Operation, meist noch am "selben oder am nächsten Tag nach Deutschland" ab. Zudem kamen zu den Operationen "ausschließlich der Direktor und immer derselbe Oberarzt der Chirurgischen Universitätsklinik Regensburg". Bei der Frage, ob die beteiligten Ärzte daran verdient haben, konnte die Prüfkommission nur auf die Aussagen der beteiligten Ärzte zurückgreifen: Sie versicherten, keinerlei Vorteile erhalten zu haben.

Deutsches Gesetz und Recht auch im Ausland

Die Prüfungskommission stellte klar: "Mit Organtransplantation verbinden sich nicht nur operativ-technische und andere medizinische Fragen", vielmehr würden für Transplantationsmediziner deutscher Kliniken auch im Ausland deutsches Gesetz und Recht gelten müssen, nicht nur das des anderen Staates. Dazu gehöre das "hierzulande überwiegende Verständnis rechtlicher und ethischer ärztlicher Verantwortung". So wurde etwa moniert, dass nicht abschließend geklärt werden konnte, ob die deutschen Operateure ihren Aufklärungspflichten gegenüber der Patientin in Jordanien umfassend nachgekommen sind. Merkwürdig war zudem, dass die deutschen Ärzte gegenüber der Prüfkommission unterschiedliche Angaben darüber machten, wer die erste Leber gespendet hatte. Der eine Arzt gab an, dass es die Tochter gewesen sei. Der andere meinte, es sei die Schwester gewesen. Das gibt Hinweise darauf, dass sich die Ärzte nicht hinreichend vergewissert haben, dass die Spender tatsächlich wie vorgeschrieben enge Verwandte der Empfängerin waren, die Organspende freiwillig erfolgte und somit Organhandel ausgeschlossen werden kann.

Dieses Thema im Programm:

Panorama 3 | 10.06.2010 | 22:00 Uhr