Infos rund um den Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag finanziert das vielfältige Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dabei gilt für volljährige Bürgerinnen und Bürger die einfache Regel: Eine Wohnung - ein Beitrag.
Es spielt keine Rolle, wie viele Rundfunkgeräte in einer Wohnung vorhanden sind oder wie viele Menschen dort leben. Wohnen mehrere Personen zusammen, meldet eine Person sich an und zahlt den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung. Der Beitrag deckt auch die privat genutzten Kraftfahrzeuge ab.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2018 die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags grundsätzlich bestätigt. Es beanstandete jedoch, dass Inhaber von Zweitwohnungen den Rundfunkbeitrag doppelt zahlen müssen. Wer eine Zweitwohnung hat und mehrere Beiträge zahlt, kann jedoch ab sofort einen Befreiungsantrag stellen. Die Befreiung kann allerdings vom Nachweis der Anmeldung von Erst- und Zweitwohnung abhängig gemacht werden.
Weitergehende Informationen finden Sie unter rundfunkbeitrag.de. Dort erfahren Sie auch, wie Sie sich bequem über das Internet anmelden können oder welche Regelungen für den geschäftlichen Bereich gelten.
Wenn Sie Unternehmer sind oder Fragen zum Rundfunkbeitrag für Einrichtungen des Gemeinwohls haben, rufen Sie gerne unseren Beitragsservice an oder nutzen Sie das Kontaktformular des Beitragsservices. Wir helfen Ihnen weiter!
