Musik- und Filmförderung in Mecklenburg-Vorpommern
Der Norddeutsche Rundfunk fördert im Einvernehmen mit dem bei ihm eingerichteten Beirat gemäß § 60 Abs. 2 bis 4 RundfG M-V im Rahmen seines Programmauftrages rundfunkgerechte Musikdarbietungen und Orchester aus Mecklenburg-Vorpommern sowie die audiovisuelle Darstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und die Produktionen von Filmschaffenden des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung erfolgt vor dem Hintergrund des Kulturauftrages des NDR. Sie dient der Erhaltung der kulturellen Identität Mecklenburg-Vorpommerns.
Zuwendungsempfänger können sein:
- Klangkörper oder deren Träger
- Produzenten audiovisueller Darstellungen
- Vereine und Verbände
- Weitere Juristische Personen
- Einzelpersonen
Förderanträge für das folgende Kalenderjahr sind nach Maßgabe des vom NDR zur Verfügung gestellten Antragsformulars bis zum 31. August des laufenden Kalenderjahres einzureichen.
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