Panorama - die Reporter

Cyberstalking - Wenn Betroffene schutzlos sind

Dienstag, 01. Juni 2021, 21:15 bis 21:45 Uhr
Donnerstag, 03. Juni 2021, 01:20 bis 01:50 Uhr

Seit vier Jahren wird Anna von ihrem Ex-Mann gestalkt. Er beschimpfte und bedrohte sie, aber vor allem hat er ihren Arbeitgeber so lange mit negativen Google-Bewertungen überzogen, bis sie ihren Job verlor - und das obwohl der Arbeitgeber wusste, dass die Bewertungen nicht echt waren. Aber am Ende fürchtete er um sein Geschäft. Anna musste gehen. Auch Polizei und Staatsanwaltschaften können ihr kaum helfen. Zwar erwirkte sie ein Kontaktverbot, doch vor Gericht landete ihr Fall bis heute nicht. Die Polizei war bislang nicht in der Lage, den Stalker ausfindig zu machen.

Anna wird seit vier Jahren von ihrem Ex-Mann gestalked. © NDR
Anna wird seit vier Jahren von ihrem Ex-Mann gestalked.

Ähnlich geht es Merle. Sie wurde durch einen öffentlichen Vortrag zufällig Opfer ihres Stalkers. Erst bekam sie online "Liebesbotschaften", später Vergewaltigungsdrohungen, weil sie die "Liebe" nicht erwiderte. Als es zur Anzeige kommt, schickt die Polizei die Dokumente an den Stalker weiter, ohne vorher Merles Adresse zu schwärzen. Seitdem landeten schon Hunderte Bestellungen von Onlineversandhäusern bei ihr. Auch sie erwirkte ein Kontaktverbot, sogar eine Hausdurchsuchung fand vor anderthalb Jahren beim Stalker statt. Aber Anklage konnte noch nicht erhoben werden, weil die Polizei bis heute keinen abschließenden Bericht zur Hausdurchsuchung vorgelegt hat.

Hohe Dunkelziffer

Dies sind nur zwei Beispiele von Frauen, die in den letzten Jahren unter Stalking leiden mussten. Rund 84 Prozent der Betroffenen sind Frauen, 87 Prozent der Täter sind Männer. Es gibt kaum Statistiken dazu, wie viele Fälle es wirklich gibt, die Dunkelziffer ist hoch. Laut BKA kam es 2019 zu 28.653 Anzeigen wegen Stalkings. Verurteilt wurden davon am Ende weniger als zwei Prozent der Täter. Auch Beratungsstellen legen ihre Strategien eher darauf aus, den Betroffenen dabei zu helfen, mit dem Stalking zu leben, weil sie eine Ahndung in Form einer Verurteilung oftmals für unwahrscheinlich halten.

Christine Lambrecht | Bild: Thomas Köhler © BMJV Thomas Köhler Foto: Thomas Köhler
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will den bisherigen "Stalking Paragrafen" ändern lassen.

Im Gesetz gibt es zwar den sogenannten "Stalking Paragrafen", aber er hilft bei der Strafverfolgung kaum. Die Opfer sind gezwungen, kontinuierlich Beweise gegen die Stalker zu sammeln, was sie zusätzlich hohem psychischem Druck aussetzt. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will deswegen jetzt den Stalking Paragrafen 238 (StGB) ändern: "Es ist ganz wichtig, dass von diesem Gesetz dann eben auch ein klares Signal ausgeht, dass verfolgt wird. Und deswegen ist es wichtig, die Hürden abzusenken. Und so wird es öfter zu Verurteilungen kommen."

Täterschutz höher gestellt als Opferschutz?

Expert:innen geht dies allerdings nicht weit genug. Dr. Volkmar von Pechstaedt vertritt als Anwalt seit mehr als 20 Jahren ausschließlich Stalking-Opfer. Er kritisiert nicht nur, dass die Gesetze nicht weit genug greifen, sondern auch, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht genügend geschult seien. Oft würden die Stalking-Fälle schnell abgehandelt oder kämen nicht zur Anklage, auch, weil Personal und somit Zeit fehlt. Manchmal habe man den Eindruck, dass "Täterschutz teilweise höher gestellt ist in Deutschland als der Opferschutz".

Im Fall von Anna zeigt sich wie überfordert Ermittler*innen manchmal zu sein scheinen. Weil Anna in der Schweiz wohnt, hat zuerst die dortig zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt. Da der Stalker aber in Deutschland lebt, haben die Schweizer ihre deutschen Kollegn*innen um Hilfe gebeten. Die konnten den Stalker nicht ausfindig machen, auf ein erneutes Hilfegesuch haben die Schweizer Ermittler seit fast zwei Jahren keine Antwort. Allerdings findet man den Stalker schnell im Netz - bei einer Esoterik-Seite bietet er Lebens- und Beziehungberatung.

Panorama die Reporter über Betroffene von Cyberstalking - und ihren anstregenden Kampf um Gerechtigkeit und Ruhe.

Redaktion
Schiffermueller, Dietmar