Grüne können das Verbieten nicht lassen
Es war eine Idee mit fatalen Folgen: Kurz vor der Bundestagswahl im vergangenen Jahr kam von Bündnis 90/Die Grünen die Forderung, einmal in der Woche fleischlos zu essen. Jeder Donnerstag sollte zum "Veggie-Day" werden. Eine Forderung, die von manch einem belächelt wurde, die aber vor allem eines zementierte: Das Image der Grünen als Verbieterpartei, als Bevormunder der Republik. Weltverbesserisch und ein bisschen oberlehrerhaft waren sie ja irgendwie schon immer unterwegs, doch der "Veggie-Day“ ging vielen dann offenbar doch zu weit.
Bei der Bundestagswahl schnitten die Grünen nur mäßig ab, wurden nur noch kleinste Fraktion im Parlament. Es musste sich etwas ändern, ein neues Image sollte her. Raus aus der Verbotsecke, auf zu mehr Freiheit und Selbstbestimmung. Darauf schworen sich zuletzt die Delegierten beim Bundesparteitag in Hamburg ein. "Freiheit bedeutet nicht, dass Politik den Menschen etwa vorschreibt mit welchem Verkehrsmittel sie reisen sollen, oder wie sie sich ernähren sollen", verkündete Parteichef Cem Özdemir das Ende des moralischen Zeigefingers.
Zwei Fahrrad-Stellplätze pro Wohneinheit
Doch diese Botschaft kommt anscheinend nicht bei allen an. So haben sich die Grünen in Baden-Württemberg um den ersten grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann gerade erst einige Änderungen der Landesbauordnung ausgedacht - und einiges von dem, was da zum 01. März 2015 in Kraft tritt, wird sehr wohl von vielen im Ländle als Bevormundung empfunden.
So muss künftig jeder Häuslebauer für zwei Fahrrad-Stellplätze pro Wohneinheit sorgen, für Fahrradständer, die wettergeschützt sind und die Räder gegen Diebstahl sichern. Und wenn ein Neubau keine Gartenfläche vorweisen kann, muss das Gebäude begrünt werden, an der Fassade oder auf dem Dach. Diese Maßnahmen würden das Bauen "ökologischer" machen, betont der zuständige Minister Winfried Hermann. Kritiker befürchten allerdings, dass das Bauen komplizierter und vor allem teurer würde und die Vorschriften angesichts der Forderungen nach mehr bezahlbarem Wohnraum eher kontraproduktiv wirken. Aus dem Hermann-Ministerium heißt es dazu: Das Thema Gebäude-Begrünung beträfe nur Neubauten, denen jegliche Grünfläche fehlt, werde also Wohngebäude nur in wenigen Fällen betreffen. Zudem gäbe es genügend Beispiele aus der Praxis, wie sich Begrünungen ohne hohen finanziellen Aufwand verwirklichen ließen. Vorschrift bleibt allerdings Vorschrift.
Eigentümer werden zusätzlich bestraft
Ebenfalls für Diskussionen sorgt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, kurz EWärmeG, eine baden-württembergische Spezialregelung. Demnach steht jeder, der sich eine neue Heizung einbauen lässt, in der Pflicht, zehn Prozent der Wärme durch Erneuerbare Energien zu bestreiten, sprich über Solarthermie, Biogas oder Bioöl. Das hat nach Angaben der Handwerks-Verbände die Bereitschaft, Heizungen zu modernisieren, nicht wirklich gesteigert, eher im Gegenteil. Nicht wenige Bürger empfinden das Gesetz als Bevormundung. "Ich habe eine neue Heizungsanlage einbauen lassen, die einen fünfstelligen Eurobetrag gekostet hat. Dadurch leiste ich ja einen Beitrag zur Energieeffizienz und zur Reduzierung des CO2 -Ausstoßes", sagt etwa Michael Haueis, Besitzer eines Mehrfamilienhauses in Rastatt. "Und jetzt werde ich zusätzlich noch bestraft, in dem ich verpflichtet bin, zehn Prozent meines Brennstoffbedarfs durch erneuerbar Energien zu beziehen."
"Keine reine Pflichtveranstaltung"?
Die Grünen stehen in der Kritik, denn statt das Gesetzes-Relikt aus schwarz-gelben Regierungstagen auslaufen zu lassen, planen sie sogar eine Verschärfung. Nach den Vorstellungen des grünen Umweltministers Franz Untersteller soll der Öko-Anteil nämlich auf 15 Prozent steigen. "Optimierung" nennt er das; zusätzlich soll die Solarthermie als "Ankertechnologie" wegfallen und es sollen mehr Erfüllungsoptionen angeboten werden, etwa die Dämmung der Kellerdecke oder die Erstellung eines Sanierungsfahrplans, der fünf Prozent abdeckt. "Klimaschutz gibt es nicht umsonst", erläutert Untersteller, "aber wir zwingen die Leute nicht nur, wir bieten auch Beratung und Förderung an. Das ist keine reine Pflichtveranstaltung!" Fakt aber ist: Es bleibt ein Gesetz, das die Menschen in ihrer Selbstbestimmung beschneidet.
Debatte um Freiheit noch lange nicht zu Ende
Landesbauordnung und EWärmeG - selbst in den eigenen grünen Reihen ist beides umstritten. Vorschriften wie die Fahrradstellplatzpflicht passen für manch einen Delegierten beim Bundesparteitag in Hamburg nicht wirklich mit dem Freiheitsbegriff zusammen. Das sei eher widersprüchlich, ist da zu hören. Der grüne Landesvater von Baden-Württemberg betont indes in seiner Rede auf dem Parteitag, dass keine Partei so sehr für das ökologische Fundament der Freiheit stehe wie die Grünen. Und: "Freiheit bedeutet natürlich schon etwas mehr, dass wir auch das tun können, was wir sollen", sagte Kretschmann. Das lässt natürlich eine Menge Interpretationsspielraum zu. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Grünen im Ländle ihre ganz eigenen Vorstellungen vom Ende der Verbieterpartei haben. Die Debatte um den Freiheitsbegriff scheint längst noch nicht am Ende.