Gesetzeslücke: Lehrer darf Sex mit 14-Jähriger haben
Ein 32-jähriger Lehrer hat ein sexuelles Verhältnis mit einer 14-jährigen Schülerin seiner Schule – und wird vor Gericht freigesprochen, weil er ihre Klasse nicht regelmäßig unterrichtet hat. Ein Urteil, das Lehrer, Eltern und Schüler gleichermaßen erstaunt und empört. Juristen dagegen halten es für korrekt: Das Oberlandesgericht Koblenz habe nicht anders entscheiden können, die Rechtslage sei nun einmal so.
Generell ist ein Verhältnis zwischen einem Erwachsenen und einer Jugendlichen ab 14 Jahren nach § 174 Strafgesetzbuch nur dann strafbar, wenn es um eine oder einen "Schutzbefohlene/n" geht, es also ein "Obhutsverhältnis" gegeben hat. Für ein solches Obhutsverhältnis reicht es nach der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber nicht aus, dass die 14-Jährige nur eine Schülerin an der Schule des Lehrers ist. Mit seinen Einsätzen seien keine "weitergehenden Erziehungs- und Betreuungsziele" verbunden gewesen.
Panorama über eine Lücke im deutschen Strafrecht, die ohne Probleme zu schließen wäre - wenn der Gesetzgeber es denn wollte.
