Stand: 25.01.2012 13:55 Uhr

Gesetzeslücke: Lehrer darf Sex mit 14-Jähriger haben

von Sonia Kennebeck, Nils Casjens

Ein 32-jähriger Lehrer hat ein sexuelles Verhältnis mit einer 14-jährigen Schülerin seiner Schule – und wird vor Gericht freigesprochen, weil er ihre Klasse nicht regelmäßig unterrichtet hat. Ein Urteil, das Lehrer, Eltern und Schüler gleichermaßen erstaunt und empört. Juristen dagegen halten es für korrekt: Das Oberlandesgericht Koblenz habe nicht anders entscheiden können, die Rechtslage sei nun einmal so.

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Generell ist ein Verhältnis zwischen einem Erwachsenen und einer Jugendlichen ab 14 Jahren nach § 174 Strafgesetzbuch nur dann strafbar, wenn es um eine oder einen "Schutzbefohlene/n" geht, es also ein "Obhutsverhältnis" gegeben hat. Für ein solches Obhutsverhältnis reicht es nach der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber nicht aus, dass die 14-Jährige nur eine Schülerin an der Schule des Lehrers ist. Mit seinen Einsätzen seien keine "weitergehenden Erziehungs- und Betreuungsziele" verbunden gewesen.

Panorama über eine Lücke im deutschen Strafrecht, die ohne Probleme zu schließen wäre - wenn der Gesetzgeber es denn wollte.

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Der Panorama-Beitrag vom 26. Januar 2012 als PDF-Dokument zum Download. Download (156 KB)

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 26.01.2012 | 21:45 Uhr

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