Stand: 03.08.2011 14:58 Uhr

Keine Entschädigung trotz Verspätung: Warum Flugreisende oft leer ausgehen

Es hätte so schön werden können: Als vor sechs Jahren die EU-Fluggastrechte-Verordnung ins Leben gerufen wurde, war die Hoffnung groß, dass Reisende endlich eine konkrete Grundlage in den Händen halten würden, um Entschädigungen geltend zu machen - zum Beispiel, wenn ein Flug annulliert oder ein Passagier nicht befördert wird.

VIDEO: Trotz Verspätung: Warum Flugreisende oft leer ausgehen (6 Min)

Doch Anspruch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander: Viele Fluggesellschaften halten sich nicht an die Verordnung, so Verbraucherschützer. Entschädigungsanfragen werden immer wieder mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt.

Erst wenn der Reisende klagt, geht es oft plötzlich ganz schnell: die Airline zahlt - sogar schon vor Prozessbeginn. Aus Kulanz, so die Antwort der Luftfahrtunternehmen. Die Rechtslage sei oft unklar.

Das Luftfahrtbundesamt (LBA), das eigentlich für die Umsetzung der Verordnung zuständig ist, schaut mehr oder weniger tatenlos zu. Ganze vier Bußgelder hat die Behörde gegen Fluggesellschaften im Jahr 2010 erlassen - bei mehr als 4.700 Beschwerden von Kunden.

Und auch ansonsten gibt sich das LBA so einsilbig, dass man fast schon den Eindruck hat, dass die Behörde eher auf Seiten der Airlines denn der Verbraucher steht. Panorama über eine gut gemeinte Verordnung, an die sich keiner hält.

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Der Panorama-Beitrag vom 28. Juli 2011 als PDF-Dokument zum Download. Download (88 KB)

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 28.07.2011 | 21:45 Uhr

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