Sendedatum: 17.04.2008 21:45 Uhr

Rechtsstaat absurd - wie aus Deutschen Iraker gemacht werden

Ist es möglich, dass Deutschland einen jungen Mann, dessen Muttersprache deutsch ist, weil er eben Sohn einer deutschen Mutter ist, aus Deutschland hinauswerfen will? Ihn in den Irak abschieben will? Es ist möglich.

Samir Michael al-Ayash, geboren in Hamburg als Sohn einer deutschen Mutter und eines irakischen Vaters, darf nicht in Deutschland leben, muss nach Bagdad. So wollen es die Behörden - mit dem Segen des Bundesinnenministeriums, des Deutschen Bundestages und des Bundesverfassungsgerichts. Samir Michaels Pech: Er ist in der Blütezeit der sozialliberalen Koalition, am 01. Juli 1974, geboren worden. Damals galt noch § 4 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahr 1913, wonach eine verheiratete deutsche Mutter ihre Staatsangehörigkeit nicht an ihre Kinder vererben konnte.

Grob verfassungswidriges Gesetz

Nach den Maßstäben des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich dabei um ein grob verfassungswidriges Gesetz, weil es die Frau als einfaches Anhängsel des Ehemanns und nicht als Person mit eigener Rechtsmacht behandelt, die ihre Staatsangehörigkeit vererben kann. Doch Bundesverfassungsgericht und Bundestag blieben in dieser Sache ganze 25 Jahre lang untätig. Eine Korrektur des diskriminierenden Gesetzes kam erst zum 01. Januar 1975. Und sie kam nicht nur spät, sie war auch noch halbherzig. Die zuvor aus Ehen deutscher Mütter und ausländischer Väter geborenen Kinder wurden nicht automatisch zu Deutschen. Sie mussten innerhalb von drei Jahren eine förmliche Erklärung abgeben, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen.

Von dieser Frist haben weder Samir Michaels Familie noch viele andere Betroffene etwas erfahren. Zum Beispiel Ingrid Ben Mira aus Lüneburg. Ihre Ehe mit einem Tunesier ging zu Bruch. Der Mann entführte den gemeinsamen Sohn Ralf nach Tunesien. Ingrid Ben Mira bekam von den deutschen Behörden keine Hilfe. Der Grund: Deutschland ist nicht zuständig, weil Ralf offiziell kein Deutscher ist. Er wurde am 19. November 1974 geboren, als noch das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz aus der Zeit der Pickelhaube galt.

Panorama über ein unrühmliches Kapitel deutscher Gesetzgebungs- und Rechtsgeschichte - das noch nicht beendet ist.

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 17.04.2008 | 21:45 Uhr

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