Ehemaliger Leiter des Spatzennestes wegen Missbrauchs verurteilt
Das Landgericht Kaiserslautern hat am 22. August 2008 den ehemaligen Leiter des Kinderheims "Spatzennest" im pfälzischen Ramsen zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht befand den 41-Jährigen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in zwei Fällen für schuldig.

Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Darüber hinaus verhängte das Gericht ein auf drei Jahre befristetes Berufsverbot gegen den Erzieher, soweit die Arbeit mit Mädchen unter 14 Jahren betroffen ist.
"Erheblichkeitsschwelle" nicht überschritten
In den übrigen Fällen wurde der Angeklagte dagegen freigesprochen. Zwar sei es auch hier zum Teil zu "sexuellen Grenzverletzungen" gekommen, dabei sei aber die für eine Verurteilung relevante "Erheblichkeitsschwelle" nicht überschritten worden, hieß es in der Begründung des Gerichts. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt werden.
Panorama hatte über die fragwürdige Rolle der Behörden in dieser Sache berichtet. Denn der Verurteilte ist nicht irgendwer. Das von ihm geleitete Jugendheim "Spatzennest" war bereits Anfang der neunziger Jahre in die Schlagzeilen geraten. Im Jahr 1993 waren dort mehrere Kinder untergebracht, gegen deren Eltern wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs ermittelt wurde. In einem spektakulären Prozess wurden damals alle Angeklagten freigesprochen.
Kinder kehren nicht zurück
Doch die Kinder aus dem "Spatzennest" kehrten nicht zu ihren Eltern zurück. Dies sei am Widerstand des Heimleiters und der Behörden gescheitert, sagen Vormund und Eltern. Gegenüber Panorama erhoben sie schwere Vorwürfe gegen die Behörden, berichten von einem ungewöhnlich engen Verhältnis zwischen dem Heimleiter und den Kindern. Kontrollen hätten gefehlt, niemand habe reagiert - weder regionale Jugendämter noch das Landesjugendamt.
