Panorama vom 6. Juli 1982
Einschränkung der Strafverteidigerrechte: Rechte von Angeklagten und Strafverteidigern sollen aus "Kostengründen" beschnitten werden.
Einschränkung der Strafverteidigerrechte: Rechte von Angeklagten und Strafverteidigern sollen aus "Kostengründen" beschnitten werden.