Jüdisches Raubgut in Privatbesitz
Kulturjournal - 11.11.2019 22:45 Uhr Autor/in: Sophia Münder-Führing
In Niedersachsen können Privatpersonen verdächtige oder bereits als jüdisches Raubgut identifizierte Stücke untersuchen lassen. Dort wird nach den rechtmäßigen Besitzern gesucht.