Alkoholkonsum im und am Hamburger Hauptbahnhof verboten

Stand: 03.04.2024 09:19 Uhr

Am Hamburger Hauptbahnhof gilt seit Dienstag ein Alkoholverbot. Das ist eine von mehreren Maßnahmen, die dort für mehr Sicherheit sorgen soll. Bei den Oppositionsparteien stößt das Paket auf Kritik.

Das neue Alkoholverbot gilt auf dem Hachmannplatz, im Bahnhof, auf den öffentlichen Wegen östlich und südlich des Gebäudes und auch auf einem schmalen Streifen an der Südseite des Gebäudes am Steintordamm. Auf der West- und Nordseite, also dem zur City zugewandten Bereich, darf weiter Alkohol getrunken werden, wie Innensenator Andy Grote (SPD) erläuterte. Bei einem erstmaligen Verstoß soll ein Bußgeld von 40 Euro fällig werden, bei wiederholtem Alkoholgenuss im Verbotsbereich droht eine 200-Euro-Buße.

Alkoholverbot in begrenzter Zone

Das Gebiet, in dem das Alkoholverbot gilt, ist kleiner, als die im Oktober eingeführte Waffenverbotszone, die zum Beispiel auch den ZOB umfasst. Das liegt daran, dass ein Alkoholverbot gut begründet sein muss, um nicht vor Gericht zu scheitern. Somit zählte die Innenbehörde nach, wo sich Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unter Alkoholeinfluss tatsächlich ballen.

Ein neues Hinweisschild zum Verbot von Alkoholkonsum ist neben einem Verbotsschild für Waffen am Hachmannplatz vor dem Hauptbahnhof zu sehen. © picture alliance/dpa Foto: Christian Charisius
AUDIO: Senat beschließt Sicherheitsmaßnahmen für den Hauptbahnhof (1 Min)

Bahn schließt sich Verbot an

Die Deutsche Bahn schloss sich dem Alkoholverbot an und untersagte den Konsum auch im Bahnhof selbst. Bislang galt dort nur auf bestimmten Gleisen ein Verbot. Ausgenommen von der Neuregelung ist die Gastronomie im Bahnhofsgebäude. Erlaubt ist auch weiterhin, seinen Einkauf von Bier oder Wein in der Bahn zu transportieren. Nur Dosen oder Flaschen zum sofortigen Verzehr dürfen nicht mitgenommen werden, wie Grote sagte. 

Staatsanwalt plant Sonderdezernate

Außerdem will die Hamburger Staatsanwaltschaft neue Sonderdezernate für Straftaten am Hauptbahnhof einrichten. In den allermeisten Fällen sind es Mehrfach- und Wiederholungstäter, die dort mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten auffallen. Mithilfe der Sonderdezernate sollen die Vergehen rund um den Bahnhof gezielter verfolgt werden, wie Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich sagte. Auch Waffendelikte sollen von ihnen verfolgt werden - nicht aber Drogen oder Jugendstrafsachen, für die es schon spezielle Dezernate gibt.

Maßnahmen sollen Sicherheitsgefühl verbessern

Im Kern sollen die Maßnahmen das Sicherheitsgefühl verbessern und verhindern, dass sich im Bahnhofsumfeld Gruppen von Betrunkenen versammeln, die in der Vergangenheit manchmal durch aggressives Verhalten untereinander oder gegenüber Passantinnen und Passanten aufgefallen sind. Gleichzeitig soll eine neue Anlaufstelle in der Bahnhofsmission alkoholkranken Menschen Hilfe und Beratung bieten. Ergänzt werden die Sicherheitsmaßnahmen ab Sommer von 27 neuen Videokameras zur Überwachung. Der Aufbau beginnt im Mai.

Kritik an den Sicherheitsmaßnahmen

Neben dem Alkohol- und Waffenverbot sollen auch ein ausgeweiteter Streifendienst und eine Sicherheitsapp für ein besseres Sicherheitsgefühl von Reisenden am Hauptbahnhof sorgen. Die Opposition ist von den Maßnahmen nicht überzeugt. Trotzdem habe Hamburg weiter Deutschlands gefährlichsten Bahnhof, sagte CDU-Fraktionschef Dennis Thering. Alte Forderungen seiner Partei würden jetzt mit viel Zaudern und Zögern umgesetzt. Und der Steindamm gleich nebenan werde vom Senat ganz vergessen.

AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann bemängelte, das neue Alkoholverbot sei ein stumpfes Schwert und ersetze nicht ein hartes Vorgehen gegen Dealer und Drogenszene. Aus ganz anderen Gründen kritisierte Olga Fritsche von der Linken das Alkoholverbot: Es diene vor allem dazu, suchtkranke Menschen zu gängeln und zu vertreiben. Dringender brauche die Stadt eine Allianz gegen Verelendung.


01.04.2024 13:48 Uhr

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass das Alkoholverbot am 1. April wirksam wird. Dies geschieht nach Aussage der Innenbehörde aber erst am 2. April.

 

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