Die Organisation des NDR
Der Intendant/die Intendantin leitet den NDR. Gewählt wird er oder sie vom Rundfunkrat auf Vorschlag des Verwaltungsrats. Mit der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter sowie den Direktorinnen und Direktoren berät der Intendant/die Intendantin die Angelegenheiten des NDR.
Gesetzliche Grundlage für den NDR ist der Staatsvertrag (NDR-StV), der Aufgaben, Organisation und gesellschaftliche Kontrolle der Rundfunkanstalt regelt. Der Staatsvertrag wurde zwischen den Ländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein geschlossen.