Tödlicher Unfall am Jungfernstieg: Verfahren wird eingestellt
Der tödliche Raserunfall am Jungfernstieg im vergangenen Sommer hat kein juristisches Nachspiel. Das Verfahren in dem Fall ist von der Hamburger Staatsanwaltschaft eingestellt worden.
Ein neurologisches Gutachten hat offenbar ergeben, dass der 18-jährige Fahrer während der Fahrt das Bewusstsein und deshalb die Kontrolle über den Wagen verloren hatte, das teilte die Staatsanwaltschaft Hamburg mit. "Hinweise darauf, dass er jederzeit mit einer solchen Situation hätte rechnen müssen, haben die Ermittlungen nicht ergeben. Insofern ließ sich ein Fahrlässigkeitsvorwurf nicht erhärten", heißt es weiter. Die "Hamburger Morgenpost" hatte zuvor darüber berichtet.
39-Jähriger Mann kommt ums Leben
Der junge Mann war mit seinem Wagen mit hoher Geschwindigkeit über den Gehweg gerast. Er rammte einen Transporter vor einer Filiale der Hamburger Sparkasse (Haspa), durch die Wucht des Aufpralls bewegte sich der Transporter nach vorn und erfasste einen 39-jährigen Passanten. Er kam bei dem Unfall ums Leben. Der Wagen kam am Ende mit zertrümmerter Front im Eingangsbereich der Haspa-Filiale zum Stehen.
Hochbahn trauerte um Mitarbeiter
Der 39-Jährige war ein Mitarbeiter der Hamburger Hochbahn. Einige Tage nach dem Unfall gab es eine Schweigeminute für ihn. Um 11 Uhr blieben alle Busse und U-Bahnen, die sich zu diesem Zeitpunkt an einer Haltestelle befanden, für eine Minute stehen. Die Fahrgäste wurden zuvor mit Durchsagen darüber informiert.
Mehrere Verletzte
Ein weiterer Mann im Alter von 23 Jahren war bei dem Unfall schwer und ein 29-Jähriger leicht verletzt worden. Eine Augenzeugin erlitt einen Schock und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Die beiden Männer im Unfallwagen - einem Auto mit mehr als 600 PS - wurden leicht verletzt. Das Kriseninterventionsteam des Deutschen Roten Kreuzes betreute mehrere unter Schock stehende Augenzeuginnen und -zeugen.
Ermittlungen gegen 18-jährigen Fahrer
Die Polizei hatte nach dem Unfall gegen den 18 Jahre alten Fahrer des Unfallwagens ermittelt. Auch wurde geprüft, ob dem 52 Jahre alten Beifahrer ein Vorwurf zu machen war. Medienberichten zufolge handelt es sich bei den Insassen um Vater und Sohn.
Beschwerde gegen Urteil ist möglich
Laut Staatsanwaltschaft kann gegen die Entscheidung, das Verfahren einzustellen, noch Beschwerde eingelegt werden. Bislang habe der Anwalt des Hinterbliebenen aber noch nicht getan.
