Stand: 09.01.2020 10:57 Uhr

Audiofingerprinting im NDR

Das Audiofingerprint-System registriert das in den NDR-Programmen enthaltene Audio und analysiert die Länge der darin enthaltenen Audiowerke, die GEMA/GVL bekannt sind. Dazu findet ein Abgleich digitaler Erkennungsmuster - ein digitaler Fingerabdruck beziehungsweise Fingerprint - statt.

Live aufgeführte Werke, produktionsbezogene Neukompositionen sowie Neuinterpretationen müssen zur Erstellung eines solchen Audiofingerprints dem System bekannt gemacht werden. Dies ist durch das Hochladen (Upload) von Musikdateien, die werkbezogen mit den Metadaten zu verknüpfen sind, möglich.

Für die Bestätigung, dass alle in Produktion enthaltenen Musik- und Audiowerke entweder mittels Upload und/oder aus veröffentlichten Tonträgern beim Audiofingerprint-System bekannt sind, kann hier das der NDR Redaktion vorzulegende Bestätigungsformular heruntergeladen werden.

Der NDR hat für ergänzende Nachfragen diese Maildresse eingerichtet:
afps-admin@ndr.de
Voraussetzung für die Bearbeitung hier eingehender Nachfragen ist die Angabe des betreffenden Produktionskostenträgers im Betreff der Mail.